Ausnahmegenehmigungen
Pflegedienste:
Als Pflegedienst benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone oder zum Parken im eingeschränkten Halteverbot.
Eigentümer/Mieter:
Als Eigentümer oder Mieter eines Hauses in der Prof.-Bier-Straße oder der Bahnhofstraße benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone.
Handwerker:
Auf Antrag kann für Firmen eine Handwerkerplakette
- zum Parken in den Parkgebührenzonen der Stadt Korbach,
- zum Befahren der Fußgängerzone sowie zum Parken in der Fußgängerzone für dringende technische Versorgungs- und Reparaturdienste sowie
- zum Parken in den verkehrsberuhigten Bereichen und im eingeschränkten Halteverbot,
jeweils in der Zeit von 07:00 – 19:00 Uhr, beantragt werden.
Genehmigungsfähige Fahrzeuge sind Geschäftsfahrzeuge bis max. 4 t zulässiges Gesamtgewicht, die sich für Material- und Werkzeugtransporte bzw. als Werkstattwagen oder für die auf den Fahrzeugen angegebenen Dienstleistungen eignen.
Den Antrag für die Handwerkerplakette stellen Sie bitte direkt bei der Kreishandwerkerschaft Waldeck-Frankenberg.
Kontaktdaten finden Sie hier: https://khkb.de/