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Zusatzinformationen

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit des Internetauftritts der Kreis- und Hansestadt Korbach

Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit für das Angebot www.korbach.de sowie für die eigenständigen Internetauftritte unterhalb der Domain www.korbach.de.

Die Stadt Korbach ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, ihr Online-Angebot im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Stadt Korbach arbeitet daran, die Anforderungen zu Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf

  • einer am 19. Oktober 2020 durchgeführten Selbstbewertung

Aufgrund der Überprüfung sind unsere Online-Angebote mit den zuvor genannten Anforderungen derzeit noch nicht barrierefrei. Der Internetauftritt der Kreis- und Hansestadt Korbach (www.korbach.de) ist aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet.

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis Ende des Jahres 2021 geplant:

  • Ausbau von barrierefreien Antragsassistenten  mit der Digitalisierungsplattorm „civento“
  • Überprüfung aller unter www.korbach.de subsumierten Webseiten hinsichtlich Barrierefreiheit

 

Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind bis Ende des Jahres 2021 geplant:

  • Entwicklung einer Umsetzungsstrategie und ggf. die Beauftragung einer zertifizierten Agentur
  • Ausweitung der barrierefreien Angebote sowie weitere Inhalte in leichter Sprache zur Verfügung zu stellen

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 19. Oktober 2020 erstellt und zuletzt am 29.03.2021 aktualisiert.

 

Feedback, Kontakt und Ansprechpartner

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?

Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen

  • verwenden Sie unser Kontaktformular,
  • senden Sie uns eine E-Mail an info@korbach.de,
  • senden Sie unserer verantwortlichen Kontaktpersonen eine E-Mail an andreas.briehl@korbach.de oder
  • rufen Sie uns unter der 05631 53-0 an.
  • Kontakt per Post:

Kreis- und Hansestadt Korbach
Stechbahn 1
34497 Korbach

 

Schlichtungsverfahren

Wir sind darum bemüht, Ihre Hinweise, Anregungen und Anfragen zu beantworten. Sollte eine Antwort unterbleiben oder für Sie nicht zufriedenstellend sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.