Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes sowie die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Verfahrensablauf
Die Ummeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular „Gewerbe-Ummeldung“ (GewA 2) .
Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeummeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeummeldung (den so genannten „Gewerbeschein“), sofern Sie das Ummeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Reichen Sie die Gewerbeummeldung per Mail oder postalisch ein, fügen Sie bitte einen Identitätsnachweis bei. Sprechen Sie persönlich vor, ist es sinnvoll die Online-Terminvergabe zu nutzen.
Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeummeldung an andere Stellen wie zum Beispiel das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
Das Verfahren kann über den Einheitlichen Ansprechpartner Hessen abgewickelt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Gewerbebehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Gewerbebetrieb angemeldet haben.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von 36,00 € fällig.