Bei Verwarnungs- und Bußgeldern im Straßenverkehr sich bei der Anhörung äußern
Online-Service "Anhörung Ordnungswidrigkeit"
Wenn Sie per Anschreiben darüber informiert worden sind, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben sollen, wird Ihnen dort auch mitgeteilt, dass Sie die Anhörung nutzen können.
Damit wird Ihnen die Gelegenheit gegeben, sich zu der Beschuldigung zu äußern und zum Beispiel die Angaben der Behörde zu widerlegen.
Es besteht keine Verpflichtung, die Anhörung zu nutzen.
Voraussetzungen
- Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr vorgeworfen.
An wen muss ich mich wenden?
Fachbereich Bürgerservice und öffentliche Ordnung, Verkehrsbehörde, OBB Eisenberg
Anträge / Formulare
Online-Service Anhörung Ordnungswidrigkeit
Erforderliche Unterlagen
- Anhörungsbogen
- gegebenenfalls Beweise, dass der Vorwurf nicht zutrifft
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Im Anschreiben zur Anhörung erhalten Sie eine Frist, innerhalb derer Sie antworten können, sofern Sie sich äußern möchten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Gegen den nach der Anhörung erlassenen Bußgeldbescheid können Sie Einspruch einlegen.
- Bei einer Anhörung handelt es sich nur um eine Stellungnahme von Ihnen, gegen die kein Rechtsbehelf vorgesehen ist.