Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung Ausstellung

Volltext

Damit die Rentenversicherung prüfen kann, ob Sie noch leben und weiterhin Anspruch auf Ihre Rente haben, kann sie von Ihnen eine sogenannte Lebensbescheinigung verlangen.
Diesen Nachweis können Sie auf zwei Arten erbringen:

  • Mit einem speziellen Formular, das von einer dafür berechtigten Stelle bestätigt wird (zum Beispiel einem Amt oder einer Behörde) oder
  • Digital, über ein besonderes Verfahren für den elektronischen Lebensnachweis.

Verfahrensablauf

Sie können die Lebensbescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Werden Sie durch eine bevollmächtigte Person vertreten, muss diese bei Beantragung einen Identitätsnachweis (Ausweisdokument) vorlegen.

Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.


Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Nutzung des Formblatts: das ausgefüllte und bestätigte Formblatt
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung

Welche Gebühren fallen an?

  • Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung: kostenfrei
  • zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten): 10,00 €
    • Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr vorab auf das Konto der Behörde zu überweisen.

Bearbeitungsdauer

Die Lebensbescheinigung wird bei persönlichem Antrag sofort ausgestellt.

Bei schriftlicher Beantragung und Zustellung kann die Ausstellung der Bescheinigung einige Tage dauern.

Rechtsgrundlage(n)