Befreiung von der Ausweispflicht

Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren müssen grundsätzlich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. In besonderen Fällen ist eine Befreiung von der Ausweispflicht möglich.

Eine Befreiung kommt insbesondere infrage, wenn Sie

  • dauerhaft in einem Pflegeheim, Krankenhaus oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind,
  • aufgrund einer dauerhaften Behinderung nicht selbstständig am öffentlichen Leben teilnehmen können oder
  • dauerhaft durch eine Betreuerin, einen Betreuer oder eine bevollmächtigte Person vertreten werden.

Befreiung online beantragen

Sie können die Befreiung von der Ausweispflicht direkt online beantragen.

Im Onlinedienst erfahren Sie, welche Angaben und Nachweise für Ihren Antrag erforderlich sind.

Befreiung von der Ausweispflicht online beantragen

Der Antrag kann auch durch Ihre Betreuerin, Ihren Betreuer oder eine bevollmächtigte Person gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bürgerbüro im Rathaus.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ein ärztliches Attest, dass die Beantragung für den Bürger nicht mehr zumutbar ist. Dieses kann von einem Arzt ausgestellt werden.
  • Antrag auf Befreiung von der Ausweispflilcht.

Weitere Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde der Wohnortgemeinde, also im Bürgerbüro im Rathaus, zu erfragen.

Anträge / Formulare

Rechtsgrundlage(n)