Fällung einer Buche im Eidinghäuser Weg
Die Kreis- und Hansestadt Korbach hat auf Antrag des Grundstückseigentümers die Fällung einer rund 150 Jahre alten Buche im Eidinghäuser Weg genehmigt. Der Baum ist im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt. Eine Fällung war daher nur mit einer Befreiung von dieser Festsetzung möglich.
Das erste vorgelegte Gutachten beantwortete nicht alle Fragen, sodass die Stadt Korbach einen eigenen Baumgutachter beauftragte, um mögliche Maßnahmen zum Erhalt der Buche zu prüfen.
Bei der detaillierten Untersuchung stellte der Baumgutachter jedoch erhebliche Schäden fest, darunter Holzfäule und eine große Stammhöhlung. Das Risiko von spontanen Astbrüchen, wie in der Vergangenheit schon mehrmals erfolgt, ist dadurch stark erhöht. Ein verkehrssicherer Zustand kann auch durch Pflegemaßnahmen nicht erzielt werden. Unter der etwa 20 Meter hohen Krone befinden sich ein Wohnhaus, Garagen und ein öffentlicher Fußweg. Wegen des stark erhöhten Sicherheitsrisikos wurde dem Fällantrag im Einvernehmen mit der unteren Naturschutzbehörde stattgegeben. Die durchgeführte artenschutzrechtliche Prüfung war negativ.
Die Fällung erfolgt außerhalb der Brut- und Setzzeit bis zum 28. Februar 2027. Als Ausgleich werden drei großkronige Laubbäume gepflanzt.