Wählbarkeitsbescheinigung

Bewerbende, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie wählbar sind.

Ansprechpunkt

Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

Hinweise (Besonderheiten)

Für weitere Informationen: