Inhalt

Kommunalwahl 

Am 15. März 2026 finden die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen in Hessen statt. Hierunter fallen alle Gemeinde-, Ortsbeirats- und Kreiswahlen sowie die Ausländerbeiratswahl.

Ansprechpartner für Fragen zur Organisation und Durchführung der jeweiligen Wahl ist der Gemeindewahlleiter bzw. das Wahlamt im Bürgerbüro.

Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. April 2025 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen (GVBl.2025 Nr. 24) und der Elften Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25) wurden die für die Kommunalwahlen maßgeblichen Rechtsgrundlagen geändert.

Schwerpunkte der Änderungen sind:

  • Berechnung der Sitzzuteilung nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren
  • Gewährung des kommunalen Wahl- und Stimmrechts für wohnungslose Menschen
  • Streichung der Angabe von Privatadressen bei öffentlichen Bekanntmachungen von Bewerberinnen und Bewerber
  • Möglichkeit der Briefwahl bei Ausländerbeiratswahlen

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die öffentliche Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist bereits am Freitag, 19.09.2025, erfolgt.

Hier finden Sie als Wahlvorschlagsträger alle nötigen Unterlagen: https://wahlen.hessen.de/kommunalwahlen/allgemeine-kommunalwahlen/vordrucke-fuer-wahlvorschlagstraeger

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am Freitag, 05.01.2026, 18:00 Uhr. Die zugelassenen Wahlvorschläge werden am Montag, 26.01.2026, bekannt gemacht. Ab diesem Datum wird dann auch ein Musterstimmzettel online zur Verfügung stehen bzw. ausgelegt. Eine flächendeckende Verteilung in die Haushalte erfolgt nicht.

Am 02.02.2026 beginnt die früheste Ausgabe von Briefwahlunterlagen. Bitte beachten Sie, dass ab diesem Tag aber erst die Einlieferung der Wahlbenachrichtigungen bei der Deutschen Post erfolgt und diese mit dem dazugehörigen Wahlscheinantrag erst bis spätestens 22.02.2026 der Wählerschaft zugestellt sein müssen.

Sobald Sie online Briefwahl beantragen können, wird der entsprechende Link freigeschaltet.


Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl und der Ausländerbeiratswahl