Europawahl mit verbundener Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Kreis- und Hansestadt Korbach
Wahltermin
Sonntag, 09.06.2024 (evtl. Stichwahl am Sonntag, 23.06.2024)
Informationen für Wahlhelfende
Unterrichtungstermin
Die Unterrichtung der Mitglieder der Wahlvorstände über ihre Aufgaben findet an folgendem Tag statt:
Donnerstag, 6. Juni 2024, 19 Uhr
Ort: Sitzungssaal im Rathaus (A 201), 1. OG, Stechbahn 1, Korbach.
Datenschutzhinweis
Die wichtigsten Termine
Ab sofort
Briefwahlanträge können gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 29.04.2024 ausgestellt werden können.
Zum Online-Wahlscheinantrag (ab 29.04.2024)
28.04.2024 - 6 Wochen vor Wahltag
Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Stadt Korbach, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind und die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Korbach gemeldet sind. Hauptwohnung oder dauerhafter Aufenthalt müssen im Wahlgebiet - also in der Kreis- und Hansestadt Korbach - bestehen, um an der Wahl und den Abstimmungen teilnehmen zu können.
Weitere Hinweise zur Eintragungsmöglichkeit von Auslandsdeutschen bzw. Unionsbürgern in ein Wählerverzeichnis erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
29.04.2024 - 41 Tage vor Wahltag
Frühester Tag der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro.
29.04. bis 19.05.2024 - 41 bis 21 Tage vor Wahltag
Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Korbach durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.
bis spätestens 19.05.2024 - 21 Tage vor Wahltag
Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Angabe des Wahllokals und Briefwahlantragsvordruck.
20.05. bis 24.05.2024 - 20 bis 16 Tage vor Wahltag
Korbacher Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Stadt Korbach auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.
07.06.2024 - 18:00 Uhr - 2 Tage vor Wahltag
Briefwahlanträge können ab jetzt nicht mehr gestellt werden.
09.06.2024 - Wahltag
- Stimmabgabe von 8:00 bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen möglich.
- Bis 15:00 Uhr Wahlscheinanträge in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
- Die roten und gelben Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.
Hinweis: Die Rücksendung der Wahlbriefunterlagen erfolgt getrennt nach der jeweiligen Wahl (roter Wahlbriefumschlag für die Europawahl, gelber Wahlbriefumschlag für die Bürgermeisterwahl)
Wahlergebnisse
Am Wahltag können Sie hier ab 18 Uhr die Live-Ergebnisse der einzelnen Wahlbezirke abrufen.