Private Förderung
Eine Zielsetzung der Dorfentwicklung ist die Lenkung der Investitionen in die Ortskerne. Daher sind grundsätzlich nur private Investitionen in den abgegrenzten Fördergebieten förderfähig. Eine Ausnahme hierbei bilden Kulturdenkmäler, die auch außerhalb der Ortskerne förderfähig sind.
Grundvoraussetzungen
- Das Objekt liegt in einem abgegrenzten Fördergebiet.
- Die förderfähige Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
- Die (bauliche) Maßnahme erfolgt unter Verwendung ortstypischer Materialien.
- Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000 € netto.
Was kann gefördert werden?
- Umnutzung, Sanierung, Neubau von Gebäuden
- Hof-, Garten- und Grünflächen
- Maßnahmen wie z. B. die Erneuerung der Dächer oder Fassaden- und Fachwerksanierung
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote beträgt grundsätzlich 35 % der zuschussfähigen Nettokosten. Je nach Maßnahme gelten unterschiedliche Förderhöchstbeträge:
- Private Maßnahmen: maximale Fördersumme je Objekt 45.000 €
- Private Maßnahmen an Kulturdenkmälern: maximale Fördersumme 60.000 €
- Umbau von Wirtschaftsgebäuden bis zu drei Wohneinheiten: maximale Fördersumme 200.000 €
- städtebaulich verträglicher Rückbau: maximale Fördersumme: 45.000 €
Es beseht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Über die Förderfähigkeit jeder einzelnen Maßnahme wird im Einzelfall entschieden.
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