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Antragsverfahren

 

Eine Antragstellung ist erst ab dem Eintritt in die Förderphase, voraussichtlich Anfang 2027, möglich.

1. Beratungstermin vereinbaren
Wenn Sie eine Förderung im Rahmen der Dorfentwicklung in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich zunächst für eine Terminanfrage zur Beratung an die Stadtverwaltung Korbach.
Vor der Antragstellung findet ein kostenfreies Beratungsgespräch mit dem städtebaulichen Berater vor Ort statt. Im Anschluss wird ein Beratungsprotokoll mit einer Beschreibung der geplanten Maßnahme und entsprechender baufachlichen Empfehlungen erstellt.
Antragsberechtigt sind nur die Eigentümer des Gebäudes bzw. Grundstückes.


2. Förderantrag online stellen
Der Antrag auf Förderung aus Mitteln der Dorfentwicklung kann seit März 2023 nicht mehr in Papierform, sondern ausschließlich über ein Online-Antragsportal gestellt werden. Das entsprechende Portal finden Sie unter dem folgenden Link: LaWiLePortal Hessen. Hier können Sie sich registrieren und unter der Kachel „Investivförderung“ finden Sie das Programm „Dorfentwicklung“.


Hinweis: Das Portal startet am besten im Browser Microsoft Edge. Bei anderen Browsern treten häufiger Fehlermeldungen auf.


Anleitung zur Registrierung bei der WI-Bank


Für weitere Informationen und Hilfestellungen zur Antragstellung steht Ihnen der Landkreis Waldeck-Frankenberg, Fachdienst Dorf- und Regionalentwicklung zur Verfügung. Ihr Ansprechpartner ist Herrn Daniel Thomas, Tel. 05631 954 1533, E-Mail: daniel.thomas@lkwafkb.de

Informationen zur Antragstellung beim Landkreis Waldeck-Frankenberg

3. Bewilligung abwarten
Mit der Umsetzung einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der schriftliche Bewilligungsbescheid vorliegt. Bei einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn entfällt die Förderung. Als Maßnahmenbeginn gelten bereits die Auftragsvergabe und der Materialeinkauf.