Inhalt

Bebauungsplan Nr. 64 "Weizackerstraße, Hinter der Laake"

Bekanntmachung der Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

I. Aufstellungsbeschluss

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreis- und Hansestadt Korbach hat in Sitzung am 19.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Weizackerstraße, Hinter der Laake“ in der Gemarkung Korbach beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 76.178 m² und befindet sich in der Korbacher Kernstadt, südlich der Weizackerstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 11/13 tlw., 52/1, 53, 54, 55, 56, 57 sowie 58, alle in der Flur 26, Gemarkung Korbach (Korbach) gelegen. Die Lage des Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Kreis- und Hansestadt Korbach beabsichtigt die langfristige Entwicklung von Gewerbeflächen am westlichen Ortsrand der Kernstadt. Mit der Neuausweisung von Gewerbeflächen soll der gesamtgewerbliche Standort der Kreis- und Hansestadt Korbach gestärkt werden. Die Auswahl zur Lage des Plangebietes ergibt sich maßgeblich aufgrund der bereits im näheren Umfeld bestehenden Gewerbestrukturen sowie der regionalplanerischen Ausweisung als Vorranggebiet Industrie u. Gewerbe Planung. Eine entsprechende zweckdienliche Einbindung in die gegebene Siedlungslage unter Ausnutzung der bereits vorhandenen Infrastrukturen wird entsprechend angestrebt. Die zu überplanenden Flächen befinden sich im planungsrechtlich definierten Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan der Stadt Korbach als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Zur Neuausweisung des Gewerbegebietes wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB (Angebotsbebauungsplan) aufgestellt. Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung am westlichen Ortsrand der Korbacher Kernstadt durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes mit den erforderlichen Erschließungsflächen sowie Ausgleichsflächen für Natur und Landschaft. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes geschaffen und die potentielle Weiterentwicklung der nördlich angrenzenden, bereits vorhandenen Gewerbegebiete in Korbach nachhaltig gesichert werden.

III. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreis- und Hansestadt Korbach in öffentlicher Sitzung am 19.09.2024 die Durchführung des Bebauungsplanes Nr. 64 „Weizackerstraße, Hinter der Laake“ im sogenannten Regelverfahren beschlossen. Daher wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB den Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hierzu liegen die Planunterlagen (Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, Stand: 19.03.2025) in der Zeit vom

28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025

im Rathaus der Kreis- und Hansestadt Korbach – im Fachbereich Bauen und Umwelt, Stechbahn 1, Gebäude C, 2. Obergeschoss, 34497 Korbach, während der Dienstzeiten

Montag bis Freitag 8:30 – 12:30 Uhr

Dienstag bis Donnerstag 14:30 – 16:00 Uhr (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)

zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an Christina.Sager-Klauss@korbach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen im Rathaus der Kreis- und Hansestadt Korbach – Gebäude C, 2. Obergeschoss, Büro C 21, Stechbahn 1, 34497 Korbach, während der oben genannten Dienstzeiten abgegeben werden. Informationen und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail unter: Christina.Sager-Klauss@korbach.de oder unter den Rufnummern: +49 5631 53-281 (Frau Sager-Klauß) oder +49 5631 53-277 (Herr Kraushaar). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (pwf AG, Herkulesstraße 39, 34119 Kassel) übertragen worden ist.

Korbach, 25. April 2025

Magistrat der Kreis- und Hansestadt Korbach

gez. Stefan Kieweg

Bürgermeister