Bebauungsplan Nr. 35 C/1 "Elfringhäuser Weg / Arolser Landstraße"
Bauleitplanung der Kreis- und Hansestadt Korbach;
Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer erneuten Offenlage gemäß §4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für
den Bebauungsplans Nr. 35 C/1 „Elfringhäuser Weg / Arolser Landstraße“ in der Kernstadt Korbach.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreis- und Hansestadt Korbach hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2023 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 35 C/1 „Elfringhäuser Weg / Arolser Landstraße“ gefasst. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB haben stattgefunden. Die im Rahmen des Verfahrens vorgebrachten Anregungen wurden in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.05.2025 beraten. In dieser Sitzung wurde der Beschluss zur öffentlichen Auslegung und zur Unterrichtung der Behörden gefasst. Diese Verfahrensschritte wurden im Zeitraum vom 26.05. bis einschließlich 27.06.2025 durchgeführt.
Die erneut eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen wurden in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2025 behandelt. Zeitgleich wurde beschlossen, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes auf das bestehende Produktionsgelände des ansässigen Unternehmens zu erweitern, um eine bessere Ausnutzung unter Berücksichtigung umweltbelangender Aspekte zu ermöglichen. Im Rahmen der erneuten Auslegung werden die geänderten und ergänzten Planunterlagen öffentlich bekannt gemacht und Stellungnahmen erneut eingeholt.
Der ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 35 C/1 „Elfringhäuser Weg / Arolser Landstraße“ bestehend aus den Planzeichnungen, den Begründungen, den Umweltberichten und der artenschutzrechtlichen Bewertung in der Fassung vom 06.10.2025 liegt daher in der Zeit
von Montag, 10. November 2025 bis einschließlich Freitag, 12. Dezember 2025
im Rathaus der Kreis- und Hansestadt Korbach im Fachbereich Bauen und Umwelt, Stechbahn 1, 34497 Korbach, Gebäude C, 2. Obergeschoss, während der Dienstzeiten
Montag bis Freitag 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 14:30 – 16:00 Uhr
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)
zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich können die ausliegenden Unterlagen auf der Homepage der Kreis- und Hansestadt Korbach https://www.korbach.de/Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Ebenso sind die Unterlagen über die Beteiligungsplattform des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de abrufbar. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an Christina.Sager-Klauss@korbach.de übermittelt werden. Weiterhin können Stellungnahmen im Rathaus der Kreis- und Hansestadt Korbach, Stechbahn 1, 34497 Korbach, Gebäude C, 2. Obergeschoss, Büro C 21 während der oben genannten Dienstzeiten abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Informationen und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail unter: Christina.Sager-Klauss@korbach.de oder unter den Rufnummern: +49 5631 53-281 (Frau Sager-Klauß) oder +49 5631 53-277 (Herr Kraushaar).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen worden sind.
Räumlicher Umfang, Änderungs- / Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt nördlich der Kernstadt Korbach zwischen dem Nordring und der Arolser Landstraße. Nördlich grenzt die Bundesstraße (B251) an. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke bestehender Bauleitpläne, die durch die verfahrensgegenständlichen Bauleitpläne geändert bzw. überplant werden.
Der Eingriff in Natur und Landschaft wird über eine externe Kompensationsmaßnahme ausgeglichen. Hierbei handelt es sich um eine Fläche in der Gemarkung Sachsenhausen (Waldeck), Flur 40, Flurstück 12 (in Teilen). Die Lage der ca. 9 Kilometer entfernten Maßnahme ist dem Übersichtsplan zu entnehmen (südöstlich liegender Kreis). Die Fläche umfasst eine Größe von ca. 1,2 Hektar.
Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Mit dem Bauleitplan beabsichtigt die Kreis- und Hansestadt Korbach die Voraussetzung für endogene Entwicklungen eines ortsansässigen Unternehmens zu schaffen. Hierdurch soll ein substanzieller Beitrag zur Sicherung und zum notwendigen Wachstum der Arbeitsplätze in dem Unternehmen und in der Region sowie ein Beitrag zur Stärkung der Investitions- und Innovationskraft des Unternehmens geleistet werden.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Umweltbezogene Informationen
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden gemäß den Anforderungen des BauGB, insbesondere § 2 Abs. 4, § 2a und Anlage 1 BauGB, folgende Arten umweltbezogener Informationen ermittelt, die zur Einsicht verfügbar sind.
A) Fachgutachten
Umweltbericht vom Oktober 2025 mit Aussagen (Bestand, Bewertung, Eingriffswirkung) zu den Schutzgütern Vegetation/Biotoptypen, Fauna, Natura 2000-Gebiete, Boden und Wasser, Klima, Landschaftsbild, Mensch/ Kultur- und Sachgüter. Maßnahmen zur Vermeidung, Ausgleich negativer Umweltauswirkungen nach Anlage 1 BauGB. Besondere Bedeutung kommt der Lage des Plangebiets in der Schutzzone III A der Trinkwassergewinnungsanlagen-Verordnung vom 13. Oktober 1981 zu, die durch die 2. Änderungsverordnung vom 11. Mai 2023 aktualisiert wurde. Östlich des Planungsgebiets beginnt die strenger regulierte Zone II, was besondere Auflagen für Grundwasserbelastungen und Flächenversiegelungen nach sich zieht. Die Prüfung alternativer Standorte gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB kommt zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung am bestehenden Standort sowohl aus betriebswirtschaftlichen als auch aus Umweltgesichtspunkten vorzuziehen ist.
Die artenschutzrechtliche Bewertung nach § 44 Abs. 5 BNatSchG stellt fest, dass durch die Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung und Erhalt von vorhandenen Hecken und Gehölze), der habitatverbessernden Maßnahmen, Anbringung von Nisthilfen, Verwendung von Vogelschutzfolien der Kategorie A und der insektenfreundlichen Beleuchtung keine artenschutzrechtlichen Konflikte bestehen. Ein möglicher Brutplatz der Feldlerche (Alauda arvensis) konnte nicht bestätigt werden.
Als Kernmaßnahme zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft dient die Extensivierung einer ca. 1,2 Hektar großen Wiesenfläche in der Gemarkung Sachsenhausen, die in einem 3.508 m² großen Teilbereich eine magere Flachland-Mähwiese nach § 30 BNatSchG beinhaltet. Dieses Biotop wird durch eine extensive Bewirtschaftung dauerhaft gesichert, wobei die Einhaltung der Pflegevorgaben durch Vegetationskontrollen überwacht wird.
B) Bereits vorliegende wesentliche umweltrelevante Informationen, aus den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (thematisch gruppiert):
Infrastruktur und Verkehrssicherheit
Hochdruckgasleitung (Verlauf unterirdischer Leitungen) (Energie Waldeck-Frankenberg GmbH), Blendung von Verkehrsteilnehmern durch Beleuchtung, Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Werbeanlagen und Beleuchtung (Hessen Mobil), Möglichkeit zur Errichtung einer ÖPNV-Haltestelle (Nordhessischer Verkehrsverbund).
Bauliche Gestaltung und Flächennutzung
Dachbegrünung und Beschränkung der Dachneigung (Landkreis Waldeck-Frankenberg), Aus-schluss von Schottergärten, Minimierung der Flächeninanspruchnahme, Errichtung von Bauten in überwiegender Holzbauweise (NABU Ortsgruppe Korbach).
Natur-, Klima- und Artenschutz, Landschaftsschutz
Anwendung der hessischen Kompensationsverordnung (KV), Eingriffsbilanzierung nach KV, Nutzung landwirtschaftlich ungeeigneter Flächen für Kompensationsmaßnahmen, Bewertung und Entwicklung der externen Kompensationsmaßnahme und dem LRT 6510 „Magere Flachland-Mähwiese“ (Landkreis Waldeck-Frankenberg), Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Vogeltod an Glasflächen, Anpassung der Pflanzliste für naturnahe Begrünung, Festlegung einer Mindestbreite für anzupflanzende Hecken, Hinweise zu möglichen Brutplätzen der Feldlerche, Jährliche Überwachungspflicht der Auswirkungen auf Natur und Landschaft (NABU Ortsgruppe Korbach).
Boden- und Gewässerschutz
Hinweise zu Fließgewässern und Freihaltung eines 10 Meter breiten Gewässerrandstreifens, Hinweise zu Verboten im Gewässerrandstreifen, Bodenkundliche Baubegleitung, Bodenschutz, Versickerung über die belebte Bodenzone, schutzgutbezogene Kompensation des Schutzgutes Boden (Landkreis Waldeck-Frankenberg und Regierungspräsidium Kassel), Entwicklung einer Nassstaudenflur, Regenrückhaltung, Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenbefestigungen (NABU Ortsgruppe Korbach), Starkregenereignisse und Erosion, Fließpfadkarten (Regierungspräsidium Kassel).
Landwirtschaft und Bergbau
Lage in einem Vorranggebiet für Landwirtschaft, Flächentausch mit einer der Kreis- und Hansestadt Korbach zugewiesenen Gewerbefläche an der Grenze zur Gemarkung Dorfitter (Vöhl), Hinweise zu Ertragsmesszahlen, Lage im Berechtigungsfeld "Twiste" der Bergwerkseigentümerin Twiste Copper GmbH (Regierungspräsidium Kassel).
Korbach, 07.11.2025
DER MAGISTRAT
DER KREIS- UND HANSESTADT KORBACH
gez.
Stefan Kieweg
Bürgermeister