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42. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 "Weizackerstraße, Hinter der Laake"

Bauleitplanung der Kreis- und Hansestadt Korbach;

Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für

a) die 42.Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreis- und Hansestadt Korbach in der Kernstadt Korbach im Bereich „Weizackerstraße, Hinter der Laake“und

b) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 64 „Weizackerstraße, Hinter der Laake“ in der Kernstadt Korbach im Bereich südlich der Weizackerstraße am westlichen Ortsrand der Kernstadt.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreis- und Hansestadt Korbach hat in ihrer Sitzung am 19.09.2024 den Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gefasst. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB hat stattgefunden.

Die zum Verfahren vorgetragenen Anregungen wurden in der Stadtverordnetenversammlung am 05.11.2025 behandelt und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Die Entwürfe der 42.Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreis- und Hansestadt Korbach in der Kernstadt Korbach und des Bebauungsplans Nr. 64 „Weizackerstraße, Hinter der Laake“ bestehend aus den Planzeichnungen, den Begründungen, den Umweltberichten, der artenschutzrechtlichen Bewertung und den umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit

von Montag, 10. November 2025 bis einschließlich Freitag, 12. Dezember 2025

im Rathaus der Kreis- und Hansestadt Korbach im Fachbereich Bauen und Umwelt, Stechbahn 1, 34497 Korbach, Gebäude C, 2. Obergeschoss, während der Dienstzeiten

Montag bis Freitag                      8:30 – 12:00 Uhr

Dienstag bis Donnerstag           14:30 – 16:00 Uhr

(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)

zur Einsichtnahme öffentlich aus. Zusätzlich können die ausliegenden Unterlagen auf der Homepage der Kreis- und Hansestadt Korbach https://www.korbach.de/Bekanntmachungen eingesehen und heruntergeladen werden. Ebenso sind die Unterlagen über die Beteiligungsplattform des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de abrufbar. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an Christina.Sager-Klauss@korbach.de übermittelt werden. Weiterhin können Stellungnahmen im Rathaus der Kreis- und Hansestadt Korbach, Stechbahn 1, 34497 Korbach, Gebäude C, 2. Obergeschoss, Büro C 21 während der oben genannten Dienstzeiten abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.

Informationen und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail unter: Christina.Sager-Klauss@korbach.de oder unter den Rufnummern: +49 5631 53-281 (Frau Sager-Klauß) oder +49 5631 53-277 (Herr Kraushaar).

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen worden sind.

Räumlicher Umfang, Änderungs- / Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt der Korbacher Kernstadt, südlich der Weizackerstraße. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 11/13 (tlw.), 52/1, 53, 54, 55, 56, 57 und 58, alle Flur 26 ind er Gemarkung Korbach. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 76.178 m². Die Flächen werden aktuell landwirtschaftlich genutzt; teils als Acker, teils als Grünland. Im westlichen Bereich der Weizackerstraße besteht innerhalb des Ackerrandstreifens eine Baumreihe; zehn Bäume davon befinden sich innerhalb des Plangebietes. Im Osten grenzen direkt Wohnnutzungen an das Plangebiet. Der westliche und südwestliche Teil des Plangebietes ist weitläufig von landwirtschaftlichen Flächen umgeben. Besondere Bedeutung kommt der Lage des Plangebiets in der Schutzzone III A2 der Trinkwassergewinnungsanlagen-Verordnung vom 13.10.1981 zu, die durch die 2. Änderungsverordnung vom 11.05.2023 aktualisiert wurde. Das Planungsgebiet wird im Westen durch die Wasserschutzzone II/2 begrenzt.

Bild vergrößern: Übersichtsplan zur Lage der Bauleitpläne (ohne Maßstab)
Übersichtsplan zur Lage der Bauleitpläne (ohne Maßstab)










Bild vergrößern: Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 64 »Weizackerstraße, Hinter der Laake« (ohne Maßstab)
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 64 »Weizackerstraße, Hinter der Laake« (ohne Maßstab)











Der Eingriff in Natur und Landschaft wird über externe Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen.

(1) Renaturierung Walme in Meineringhausen, Flur 8, Flurstücke 53, 51/1 und tlw. 135.

(2) Anlage eines 10 m Uferrandstreifens an der Bicke auf einer intensiv genutzten Ackerfläche, Gemarkung Helmscheid, Flur 2, Flurstück 30/1 (rd. 0,4 ha).

(3) Artenschutz-Maßnahme wird in der Gemarkung Nieder-Ense, Flur 15, Flurstück Nr. 19/3 auf einer Fläche von rund 1,2 Hektar umgesetzt. Für die Ackerfläche wird ein doppelter Drillabstand festgesetzt, der Anbau von Mais wird ausgeschlossen. Am südlichen Randbereich wird ein 13 m breiter dauerhafter Blühstreifen (2.000 m2) als zusätzliches Nahrungshabitat für die Lerche angelegt. Die Lage der Maßnahmen ist dem Übersichtsplan zu entnehmen (ohne Maßstab).











Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Mit den Bauleitplänen beabsichtigt die Kreis- und Hansestadt Korbach die Schaffung einer geordneten, städtebaulichen Entwicklung am westlichen Ortsrand der Korbacher Kernstadt durch die Ausweisung eines Gewerbegebietes mit den erforderlichen Erschließungsflächen und Ausgleichsflächen für Natur und Landschaft zur Weiterentwicklung des nördlich angrenzenden, bereits vorhandenen Gewerbegebietes. Die zu überplanenden Flächen befinden sich im planungsrechtlich definierten Außenbereich und sind im Flächennutzungsplan der Stadt Korbach als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt. Aus diesem Grund wird eine Änderung des geltenden Flächennutzungsplanes erforderlich. Die vorliegende 42. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt hierbei gemäß § 8 Abs. 3 BauGB zeitgleich zum verbindlichen Bauleitplanverfahren zur Nutzung inhaltlich-synergetischer Belange sowie zur zeitlichen Beschleunigung der Planungsprozesse. Zur Neuausweisung des Gewerbegebietes wird ein Bebauungsplan gemäß § 30 BauGB (Angebotsbebauungsplan) aufgestellt.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ergänzend wird für die Änderung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Umweltbezogene Informationen

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden gemäß den Anforderungen des BauGB, insbesondere § 2 Abs. 4, § 2a und Anlage 1 BauGB, folgende Arten umweltbezogener Informationen ermittelt, die zur Einsicht verfügbar sind.

A) Fachgutachten

Umweltberichte vom 02.10.2025 mit Aussagen (Bestand, Bewertung, Eingriffswirkung) zu den Schutzgütern Vegetation/Biotoptypen, Fauna, Natura 2000-Gebiete, Boden und Wasser, Klima, Landschaftsbild, Mensch/ Kultur- und Sachgüter. Maßnahmen zur Vermeidung, Ausgleich negativer Umweltauswirkungen nach Anlage 1 BauGB.

Faunistische Habitatpotentialanalyse vom 20.11.2024 zu den artenschutzrechtlich erforderlichen Einschätzungen sowie zur Vermeidung von Verbotstatbeständen nach § 44 BNatSchG.

Ornitologischer Bericht vom 31.08.2025 mit Aussagen zur Feldlerche und anderen Feldvögeln.

B) Bereits vorliegende wesentliche umweltrelevante Informationen, aus den im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen (thematisch gruppiert):

Infrastruktur und Hochwasserschutz

Hinweise zu Überschwemmungen der Kuhbach und der Itter (Gemeindevorstand der Gemeinde Vöhl).

Natur-, Klima- und Artenschutz

Anregungen zum Ausgleich des Bodens und des Artenschutzes, Anregungen zu Baumpflanzungen, Hinweise zu Energie und Klima (Naturschutzbund (NABU) Waldeck-Frankenberg).

Boden- und Gewässerschutz

Anregungen zur Dachbegrünung und Metalldacheindeckungen, Anregung zur Versickerung von Niederschlagswasser, Hinweise zum Grundwasser (Landkreis Waldeck-Frankenberg FD Umwelt); Hinweise zu Altflächen und Bodenschutz (Regierungspräsidium Kassel, Dez. 31.1 Altlasten, Bodenschutz).

Landwirtschaft und Bergbau

Bedenken zur Umnutzung landwirtschaftlicher Fläche, Hinweise zur Kompensationsmaßnahme (Landkreis Waldeck-Frankenberg FD 6.3 Landwirtschaft); Hinweise zum Vorranggebiet für Landwirtschaft (Regierungspräsidium Kassel, Dez. 21 Regionalplanung, Siedlungswesen);

Korbach, 07.11.2025

DER MAGISTRAT

DER KREIS- UND HANSESTADT KORBACH

gez.

Stefan Kieweg

Bürgermeister