42. Änderung des Flächennutzungsplanes "Weizackerstraße, Hinter der Laake"
Bekanntmachung der Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
I. Aufstellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreis- und Hansestadt Korbach hat in ihrer Sitzung am 19.09.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Weizackerstraße, Hinter der Laake“ in der Gemarkung Korbach beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
II. Änderungsbereich, Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von 76.178 m² und befindet sich in der Korbacher Kernstadt, südlich der Weizackerstraße. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 11/13 tlw., 52/1, 53, 54, 55, 56, 57 sowie 58, alle in der Flur 26, Gemarkung Korbach (Korbach) gelegen. Der Flächennutzungsplan der Kreis- und Hnasestadt Korbach, rechtskräftig seit dem 31.03.1977, stellt die Flächen des Plangebietes als Flächen für die Landwirtschaft dar. Dementsprechend wird die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist aus der nachfolgenden Karte ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung
Die Kreis- und Hansestadt Korbach beabsichtigt mit dem im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 64 die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen zur Ausweisung eines Gewerbegebietes sowie den dazugehörigen Verkehrs- und Ausgleichsflächen für Natur und Landschaft unter besonderer Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten.
III. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Desweiteren hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreis- und Hansestadt Korbach in öffentlicher Sitzung am 19.09.2024 die Durchführung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes „Weizackerstraße, Hinter der Laake“ im sogenannten Regelverfahren beschlossen. Daher wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB den Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren; zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hierzu liegen die Planunterlagen (Vorentwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, Stand: 19.03.2025) in der Zeit vom
28.04.2025 bis einschließlich 30.05.2025
im Rathaus der Kreis- und Hansestadt Korbach – im Fachbereich Bauen und Umwelt, Stechbahn 1, Gebäude C, 2. Obergeschoss, 34497 Korbach, während der Dienstzeiten
Montag bis Freitag 8:30 – 12:30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 14:30 – 16:00 Uhr (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während dieser Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an Christina.Sager-Klauss@korbach.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen im Rathaus der Kreis- und Hansestadt Korbach – Gebäude C, 2. Obergeschoss, Büro C 21, Stechbahn 1, 34497 Korbach, während der oben genannten Dienstzeiten abgegeben werden. Informationen und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail unter: Christina.Sager-Klauss@korbach.de oder unter den Rufnummern: +49 5631 53-281 (Frau Sager-Klauß) oder +49 5631 53-277 (Herr Kraushaar). Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten (pwf AG, Herkulesstraße 39, 34119 Kassel) übertragen worden ist.
Korbach, 25. April 2025
Magistrat der Kreis- und Hansestadt Korbach
gez. Stefan Kieweg
Bürgermeister