Fundsachen
Sie haben etwas verloren?
Prüfen, ob etwas verloren wurde
Wenn Sie etwas im Stadtgebiet Korbach oder in einem der Ortsteile verloren haben, können Sie über Fundbüro Deutschland online prüfen, ob der Gegenstand bereits beim Fundbüro abgegeben wurde.
Bitte beachten Sie: Fundgegenstände erreichen das Fundbüro häufig erst einige Tage nach dem Fund. Es kann daher sinnvoll sein, die Suche zu einem späteren Zeitpunkt zu wiederholen.
Verlust online melden
Sie können den Verlust auch direkt online beim Fundbüro der Kreis- und Hansestadt Korbach melden. Über die Online-Verlustanzeige erfassen Sie den verlorenen Gegenstand sowie Ihre Kontaktdaten. Ihre Verlustmeldung wird anschließend in das Verlustregister des Fundbüros aufgenommen.
Verlust in Bus oder Bahn
Wenn Sie etwas in einem Bus oder Zug verloren haben, wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen:
- Deutschen Bahn
Fundbüro der Deutschen Bahn
Telefon: 030 58602090 - NVV
NVV-Kundenzentrum, DB Reisezentrum
Arolser Landstraße 21 c, 34497 Korbach
Telefon: 0180 6996633 - Stadtbus
DB Regio Bus Mitte GmbH
Telefon: 05631 8044191
Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie einen Gegenstand gefunden haben, der mehr als 10 € wert ist, geben Sie ihn bitte beim Fundbüro ab.
Bei der Abgabe nehmen wir eine Fundanzeige auf. Dabei werden der gefundene Gegenstand, der Fundort und Ihre Kontaktdaten erfasst.
Fundsachen werden grundsätzlich sechs Monate aufbewahrt. Meldet sich der Eigentümer innerhalb dieser Zeit nicht, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Finder die Fundsache erhalten.
Herrenlose Tiere
Wenn Sie ein herrenloses Tier finden, wenden Sie sich bitte an:
Tierheim Korbach
Mönchepfad 7, 34497 Korbach
Telefon 05631 3970
Versteigerung von Fundsachen
Einmal jährlich findet eine Versteigerung der nicht abgeholten Fundsachen über das Onlineportal Fundbüro Deutschland statt. Den Termin können Sie der örtlichen Presse bzw. den sozialen Medien entnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Bei Herausgabe einer Fundsache fällt eine Verwaltungsgebühr von 10,00 € an.
Bei größeren Gegenständen (z. B. Fahrräder) fällt eine Verwaltungsgebühr von 15,00 € an.
Rechtsgrundlage
§§ 965 - 984 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Ausführungs- und Zuständigkeitsvorschrift des Landes Hessen
Allgemeine Verwaltungskostenordnung des Landes Hessen