46. Änderung des Flächennutzungsplans der Kreis- und Hansestadt Korbach in der Gemarkung des Ortsteiles Rhena und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 »Solarpark-Rhena, Auf der Höhe«
Bekanntmachung der Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
I. Aufstellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Kreis- und Hansestadt Korbach hat in ihrer Sitzung am 06.11.2024 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Rhena und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Solarpark-Rhena, Auf der Höhe“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
II. Geltungsbereich, Ziel und Zweck der Planung
Geltungsbereich
Der ca. 16,6 Hektar große Planbereich umfasst die Grundstücke in der Gemarkung Rhena, Flur 16, Flurstücke 2/3 (teilw.), 3, 4, 5 und 11 (teilw.). Die Lage des Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Kartenausschnitt zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung
Die Stadt Korbach beabsichtigt, über einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen, um einem privaten Vorhabenträger die Nutzung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen.
Der Bebauungsplan soll eine Rückbauverpflichtung der Anlagen nach Aufgabe der Nutzung beinhalten. Als Folgenutzung soll die landwirtschaftliche Nutzung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 18a BauGB festgesetzt werden. Ziel ist die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung und Sicherung der Energieversorgung. Mit der Errichtung und dem Betrieb der Freiflächenphotovoltaikanlage soll eine nachhaltige Entwicklung, die die wirtschaftlichen, umweltspezifischen und die Anforderungen des Klimaschutzes miteinander in Einklang bringt, gewährleistet werden (vgl. § 1 Abs. 5 BauGB). Der Flächennutzungsplan stellt für den Bereich eine Fläche für die Landwirtschaft dar und soll entsprechend im Parallelverfahren geändert werden.
III. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Des Weiteren hat die Stadtverordnetenversammlung der Kreis- und Hansestadt Korbach in öffentlicher Sitzung am 06.11.2024 die Durchführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 11 „Solarpark-Rhena, Auf der Höhe“, im sogenannten Regelverfahren beschlossen.
Daher wird im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB den Einwohnerinnen und Einwohnern die Gelegenheit gegeben, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Zugleich besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Hierzu liegen die Planunterlagen (Planzeichnung Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen, Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Begründung einschließlich Umweltbericht) in der Zeit
vom 29.09.2025 bis einschließlich 31.10.2025
im Rathaus der Kreis- und Hansestadt Korbach im Fachbereich Bauen und Umwelt, Stechbahn 1, Gebäude C, 2. Obergeschoss, 34497 Korbach, während der Dienstzeiten
Montag bis Freitag 8:30 – 12:30 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 14:30 – 16:00 Uhr
(sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt)
zur Einsichtnahme öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an Christina.Sager-Klauss@korbach.de übermittelt werden. Weiterhin können Stellungnahmen im Rathaus der Kreis- und Hansestadt Korbach, Stechbahn 1, Gebäude C, 2. Obergeschoss, Büro C 21, 34497 Korbach, während der oben genannten Dienstzeiten abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.
Informationen und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per E-Mail unter: Christina.Sager-Klauss@korbach.de oder unter den Rufnummern: +49 5631 53-281 (Frau Sager-Klauß) oder +49 5631 53-277 (Herr Kraushaar).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gemäß § 4b BauGB einem Dritten übertragen worden ist.
Korbach, 26. September 2025
Magistrat der Kreis- und Hansestadt Korbach
gez. Stefan Kieweg
Bürgermeister