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41. Änderung Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Nr. 35 C/1


Bauleitplanung der Kreis- und Hansestadt Korbach

Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für

a) die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes der Kreis- und Hansestadt Korbach in der Gemarkung Korbach im Bereich zwischen dem Elfringhäuser Weg und der Arolser Landstraße und

b) den Bebauungsplans Nr. 35 C/1 „Elfringhäuser Weg / Arolser Landstraße“ in der Kernstadt Korbach

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadtverordnetenversammlung der Kreis- und Hansestadt Korbach hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2023 den Einleitungs- und Aufstellungsbeschluss zur o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes gefasst. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB hat stattgefunden.

Die zum Verfahren vorgetragenen Anregungen wurden in der Stadtverordnetenversammlung am 15. Mai 2025 behandelt und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB gefasst. Die Entwürfe der 41. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplanes Nr. 35 C/1 „Elfringhäuser Weg / Arolser Landstraße“ bestehend aus den Planzeichnungen, den Begründungen, den Umweltberichten und der artenschutzrechtlichen Bewertung in der Fassung vom 24.04.2025 können für die Dauer vom

Montag, 26. Mai 2025 bis einschließlich Freitag, 27. Juni 2025

auf der Internetseite der Kreis- und Hansestadt Korbach www.korbach.de/bekanntmachungen-bauleitplanung eingesehen und heruntergeladen werden. Ebenso sind die Unterlagen über die Beteiligungsplattform des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de abrufbar.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist kann sich jede Person über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen unterrichten. Während dieser Frist können Stellungnahmen beim Magistrat der Kreis- und Hansestadt Korbach im Rathaus, Stechbahn 1, Gebäude C, Fachbereich Bauen und Umwelt, 2. Obergeschoss, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die oben genannten Bauleitplanverfahren gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform im Fachbereich Bauen und Umwelt der Kreis- und Hansestadt Korbach, Stechbahn 1, 34497 Korbach, Gebäude C, 2. Obergeschoss, während der Dienstzeiten

Montag bis Freitag 8:30 – 12:30 Uhr

Dienstag bis Donnerstag 14:30 – 16:00 Uhr

erfolgt als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes leicht zu erreichendes Informationsangebot. Informationen und Erörterung zur Planung erhalten Sie nach vorheriger Terminabsprache per Mail unter: Christina.Sager-Klauss@korbach.de oder unter den Rufnummern: +49 5631 53-281 (Frau Sager-Klauß) oder +49 5631 53-277 (Herr Kraushaar).

Räumlicher Umfang

Das Plangebiet liegt nördlich der Kernstadt Korbach zwischen dem Elfringhäuser Weg und der Arolser Landstraße. Nördlich grenzt die Bundesstraße (B251) an. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke bestehender Bauleitpläne, die durch die verfahrensgegenständlichen Bauleitpläne geändert bzw. überplant werden.

Bild vergrößern: Übersichtsplan zur Lage der Bauleitpläne
Übersichtsplan zur Lage der Bauleitpläne













Bild vergrößern: Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches der 41. Änderung des Flächennutzungsplanes













Bild vergrößern: Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 35 C/1 »Elfringhäuser Weg / Arolser Landstraße«
Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 35 C/1 »Elfringhäuser Weg / Arolser Landstraße«














Der Eingriff in Natur und Landschaft wird über eine externe Kompensationsmaßnahme ausgeglichen. Hierbei handelt es sich um eine Fläche in der Gemarkung Sachsenhausen (Waldeck), Flur 40, Flurstück 12 (in Teilen). Die Lage der ca. 9 Kilometer entfernten Maßnahme ist dem Übersichtsplan zu entnehmen (südöstlich liegender Kreis). Die Fläche umfasst eine Größe von ca. 0,9 Hektar.












Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Mit den Bauleitplänen beabsichtigt die Kreis- und Hansestadt Korbach die Voraussetzung für endogene Entwicklungen eines ortsansässigen Unternehmens zu schaffen. Hierdurch soll ein substanzieller Beitrag zur Sicherung und zum notwendigen Wachstum der Arbeitsplätze in dem Unternehmen und in der Region sowie ein Beitrag zur Stärkung der Investitions- und Innovationskraft des Unternehmens geleistet werden.

Hinweise

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden (§ 3 Abs. 2 Satz 2 i.V. m. § 4a Abs. 6 BauGB). Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstellenden im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Ergänzend wird für die Änderung des Flächennutzungsplanes darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Umweltbezogene Informationen

Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurden gemäß den Anforderungen des Baugesetzbuchs (BauGB), insbesondere § 2 Abs. 4, § 2a und Anlage 1 BauGB, folgende Arten umweltbezogener Informationen ermittelt, die zur Einsicht verfügbar sind.

Der Umweltbericht vom April 2025 analysiert systematisch die Auswirkungen auf neun Schutzgüterkategorien nach Anlage 1 BauGB. Im Fokus stehen dabei die Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Menschliche Gesundheit, Pflanzen und Biotope, Tierpopulationen, Biologische Vielfalt, Bodenqualität, Wasserhaushalt, Klimafaktoren, Landschaftsästhetik sowie Kulturgütern. Besondere Bedeutung kommt der Lage des Plangebiets in der Schutzzone III A der Trinkwassergewinnungsanlagen-Verordnung vom 13. Oktober 1981 zu, die durch die 2. Änderungsverordnung vom 11. Mai 2023 aktualisiert wurde. Östlich des Planungsgebiets beginnt die strenger regulierte Zone II, was besondere Auflagen für Grundwasserbelastungen und Flächenversiegelungen nach sich zieht.

Die Prüfung alternativer Standorte gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 BauGB kommt zu dem Ergebnis, dass die Erweiterung am bestehenden Standort sowohl aus betriebswirtschaftlichen als auch aus Umweltgesichtspunkten vorzuziehen ist.

Die artenschutzrechtliche Bewertung nach § 44 Abs. 5 BNatSchG stellt fest, dass durch die Vermeidungsmaßnahmen (Bauzeitenregelung und Erhalt von vorhandenen Hecken und Gehölze), der habitatverbessernden Maßnahmen, Anbringung von Nisthilfen, Verwendung von Vogelschutzfolien der Kategorie A und der insektenfreundlichen Beleuchtung keine artenschutzrechtlichen Konflikte bestehen. Ein möglicher Brutplatz der Feldlerche (Alauda arvensis) konnte nicht bestätigt werden.

Als Kernmaßnahme zum Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft dient die Extensivierung einer 0,9 Hektar großen Wiesenfläche in der Gemarkung Sachsenhausen, die in einem 3.508 m² großen Teilbereich eine magere Flachland-Mähwiese nach § 30 BNatSchG beinhaltet. Dieses Biotop wird durch eine extensive Bewirtschaftung dauerhaft gesichert, wobei die Einhaltung der Pflegevorgaben durch Vegetationskontrollen überwacht wird.

Die im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wurden thematisch gruppiert und fließen wie folgt in die Planung ein:

Infrastruktur und Verkehrssicherheit

Hochdruckgasleitung (Verlauf unterirdischer Leitungen) (Energie Waldeck-Frankenberg GmbH), Blendung von Verkehrsteilnehmern durch Beleuchtung, Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Werbeanlagen und Beleuchtung (Hessen Mobil), Möglichkeit zur Errichtung einer ÖPNV-Haltestelle (Nordhessischer Verkehrsverbund).

Bauliche Gestaltung und Flächennutzung

Dachbegrünung und Beschränkung der Dachneigung (Landkreis Waldeck-Frankenberg), Ausschluss von Schottergärten, Minimierung der Flächeninanspruchnahme, Errichtung von Bauten in überwiegender Holzbauweise (NABU Ortsgruppe Korbach)

Naturschutz und Landschaftspflege

Anwendung der hessischen Kompensationsverordnung (KV), Eingriffsbilanzierung nach KV, Nutzung landwirtschaftlich ungeeigneter Flächen für Kompensationsmaßnahmen (Landkreis Waldeck-Frankenberg), Bewertung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild, Vogeltod an Glasflächen, Anpassung der Pflanzliste für naturnahe Begrünung, Festlegung einer Mindestbreite für anzupflanzende Hecken, Hinweise zu möglichen Brutplätzen der Feldlerche, Jährliche Überwachungspflicht der Auswirkungen auf Natur und Landschaft (NABU Ortsgruppe Korbach)

Boden- und Gewässerschutz

Hinweise zu Fließgewässern und Freihaltung eines 10 Meter breiten Gewässerrandstreifens, Hinweise zu Verboten im Gewässerrandstreifen, Bodenkundliche Baubegleitung (Landkreis Waldeck-Frankenberg und Regierungspräsidium Kassel), Entwicklung einer Nassstaudenflur, Regenrückhaltung, Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenbefestigungen (NABU Ortsgruppe Korbach)

Landwirtschaft und Bergbau

Lage in einem Vorranggebiet für Landwirtschaft, Flächentausch mit einer der Kreis- und Hansestadt Korbach zugewiesenen Gewerbefläche an der Grenze zur Gemarkung Dorfitter (Vöhl), Hinweise zu Ertragsmesszahlen, Lage im Berechtigungsfeld "Twiste" der Bergwerkseigentümerin Twiste Copper GmbH (Regierungspräsidium Kassel).

Korbach, den 23.05.2025

Der Magistrat der Hansestadt Korbach

gez. Stefan Kieweg, Bürgermeister