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Zusatzinformationen

Gewerbemüll

Allgemeine Informationen

Unter Gewerbeabfall sind solche Abfälle aus Industrie, Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Handel und öffentlichen Einrichtungen zu verstehen, die den Abfällen aus privaten Haushalten nach Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind.

Grundsätzlich besteht für Gewerbebetriebe eine Anschlusspflicht an die kommunale Abfallentsorgung, dass heißt, sie sind verpflichtet die städtischen Restabfallbehälter zu nutzen und für die Entsorgung des Restabfalls die anfallenden Gebühren zu entrichten. 


Wonach bemessen sich die Abfallgebühren?

Die gewerblichen Abfallgebühren bemessen sich nach dem Grundstück zugewiesenen Behältervolumen.


Wie hoch sind die Abfallgebühren?


Restmüll

GrößeLeerungsrhythmusGebühr (jährlich)
120 l
vierzehntägig 168,36 € einschließlich Behältermiete
240 l
vierzehntägig 308,04 € einschließlich Behältermiete
120 l
vierwöchentlich 84,24 € einschließlich Behältermiete
240 l
vierwöchentlich 154,08 € einschließlich Behältermiete
1.100 l
wöchentlich 2.842,80 € ohne Behältermiete
1.100 l
wöchentlich 2.873,52 € einschließlich Behältermiete
1.100 l
vierzehntägig 1.421,40 € ohne Behältermiete
1.100 l
vierzehntägig 1.452,12 € einschließlich Behältermiete
1.100 l
dreiwöchentlich 947,64 € ohne Behältermiete
1.100 l
dreiwöchentlich 978,36 € einschließlich Behältermiete
1.100 l
vierwöchentlich 710,70 € ohne Behältermiete
1.100 l
vierwöchentlich 741,48 € einschließlich Behältermiete

 
Kompostierbare Abfälle (Biomüll)

GrößeLeerungsrhythmusGebühr (jährlich)
120 l
vierzehntägig 144,60 € einschließlich Behältermiete
240 l
vierzehntägig 271,20 € einschließlich Behältermiete


Altpapier

GrößeLeerungsrhythmusGebühr (jährlich)
120 l
vierwöchentlich 60,36 € einschließlich Behältermiete
240 l
vierwöchentlich 76,68 € einschließlich Behältermiete
1.100 l
wöchentlich 1.359,84 € einschließlich Behältermiete
1.100 l
vierzehntägig 695,28 € einschließlich Behältermiete
1.100 l
vierwöchentlich 363,00 € einschließlich Behältermiete


Hinweis: Gewerbetreibende, deren Abfallanfall so gering ist, dass die für die häuslichen Abfälle bereitgestellten Behälter dafür ausreichen, haben eine Mindestgebühr für die im gewerblichen Bereich anfallenden Abfälle zu entrichten.

Die Mindestgebühr beträgt 69,60 € (ein Einwohnergleichwert). Davon entfallen auf Restmüll 26,16 €, kompostierbare Abfälle 28,92 € und Altpapier 14,52 €.


Wann beginnt/endet die Gebührenpflicht?

Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn des Monats der Anmeldung bzw. der Zuteilung der Sammelbehälter und sie endet mit Ende des Monats der Rückgabe der Sammelbehälter bzw. der Abmeldung.


Was gibt es bei der Entsorgung von Speiseresten aus der Gastronomie zu beachten?

Zum Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren regelt das Hygienerecht den Umgang und die Verarbeitung von tierischen Nebenprodukten. Speiseabfälle der Gastronomie und von Großküchen müssen daher gesondert entsorgt werden.

In Korbach erfolgt die Entsorgung von Speiseabfällen über private Entsorgungsunternehmen. Zuständig für die Einhaltung dieser Rechtsvorschriften ist der Fachdienst Lebensmittelüberwachung des Landkreises Waldeck-Frankenberg.

Zu den Speiseabfällen aus der Gastronomie zählen insbesondere gekochte und ungekochte Speisereste sowie unverarbeitete, organische Küchenabfälle wie z. B.:

  • Küchen- und Speisereste (unverpackt)
  • Fleisch-, Fisch- und Knochenreste
  • Brot und Backwaren
  • Obst und Gemüse
  • Speiseöl und Frittierfette (Kleinmengen)


Rechtsgrundlagen