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Allgemeine Informationen

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die kreisangehörigen Gemeinden, die kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für das Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen.


Wie hoch sind die Abfallgebühren in Korbach?

Für die Behälterabfuhr von Abfällen aus Privathaushalten wird für jede gebührenpflichtige Person eine Benutzungsgebühr von 69,60 € jährlich erhoben. Darin enthalten ist die Behältermiete.

Informationen zum gewerblichen Abfall und den Gebühren erhalten Sie hier.


Wer gilt als gebührenpflichtige Person?

Als gebührenpflichtige Personen gelten alle auf dem Grundstück mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen.

Die Personenzahl wird halbjährlich automatisch ermittelt. Stichtage hierfür sind der 31.03. für das erste Kalenderhalbjahr und der 30.09. für das zweite Kalenderhalbjahr.

Dritte und weitere Kinder einer Familie sind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr nicht gebührenpflichtig.


Wie wird die Anzahl und Größe der Müllbehälter festgelegt?

Die Anzahl der Behälter sowie deren Größe wird von der Verwaltung festgelegt. Sie richten sich in der Regel nach der Anzahl der auf dem Grundstück gemeldeten Personen.


Gibt es für Windelkinder oder inkontinente Personen zusätzliche Müllbehälter?

Für Windelkinder und inkontinente Personen können zusätzliche Tonnen kostenlos bereitgestellt werden.

Windelkinder erhalten bis zum vollendeten 3. Lebensjahr 120 Liter Restmüll zusätzlich. Inkontinente Personen erhalten 240 Liter Restmüll zusätzlich.

Sie haben ein Windelkind bzw. benötigen eine Tonne für Inkontinenz? Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine Mail. Wir benötigen nur den Namen und das Geburtsdatum des Windelkindes bzw. den Namen der inkontinenten Person sowie die Wohnanschrift.


Ich brauche keine Biotonne. Kann ich die Biotonne abmelden?

Unter gewissen Voraussetzungen können Sie die Biotonne abmelden und so die Abfallgebühren reduzieren. Pro gebührenpflichtige Person ermäßigt sich dann die Abfallgebühr um 17,28 €.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie nachweisen können, dass

  • ausnahmslos alle kompostierbaren Garten- und Küchenabfälle selbst verwertet werden (z. B. durch einen Komposter) und
  • für die Ausbringung des Produkts eine eigene gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzte Fläche von 25 je Grundstücksbewohner vorhanden ist.

Sollten die Voraussetzungen vorliegen, können Sie einen Antrag auf Befreiung der Bioabfallgebühren stellen. Bitte nutzen Sie hierfür unseren Online-Service oder unser Formular "Befreiung Bioabfallgebühren".


Kann ich mir Abfallgebühren erstatten lassen?

Die für gemeldete Personen gezahlte Gebühr kann auf Antrag ganz oder teilweise erstattet werden, wenn nachgewiesen wird, dass diese sich überwiegend außerhalb des Stadtgebietes aufgehalten haben (z. B. Studenten/Auszubildende) oder in einem Pflegeheim wohnhaft sind. Bitte nutzen Sie hierfür unser Formular “Befreiung von den Abfallgebühren“.


Mein Müll passt nicht mehr in die Tonne. Was kann ich tun?

Wenn gelegentlich mehr Restmüll oder Bioabfälle anfallen, als in die zur Verfügung gestellten Behälter passen, können Sie hierfür Abfallsäcke zum Preis von 3,00 € pro Stück in der Korbach-Information erwerben. Diese Säcke werden bei der regelmäßigen Abfuhr mitgenommen.

Rechtsgrundlagen