- Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde)
- Gewerbeanmeldung
- Nachweis über das beantragte Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Nachweis über die beantrage Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde vom Meldeamt des Hauptwohnsitzes
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis (Amtsgericht)
- beim Insolvenzgericht (nach § 26 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung)
- beim Insolvenzgericht (nach § 26 Abs. 2 Satz 1 Insolvenzordnung)
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Kopie des Kontrollberichts der Lebensmittelüberwachung vom Landkreis Waldeck-Frankenberg