Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL).
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- 120,00 € Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Hessischen Gaststättengesetz (HGastG)
- 36,00 € Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung (GewO)