Inhalt

Die Gebühr richtet sich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (VwKostO-MWEVL).

    • 120,00 € Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Hessischen Gaststättengesetz (HGastG)
    •   36,00 € Gewerbeanzeige nach § 14 Gewerbeordnung (GewO)