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Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen können grundsätzlich nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl, bei Europa- und Bundestagswahlen bis 18:00 Uhr und bei Landtags-, Kommunal- und Direktwahlen bis 15:00 Uhr, bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle beantragt werden. Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde/Stadt eingegangen sein.