Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig sein.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Der Ehe darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.
Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig sein.
Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein.
Der Ehe darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.