Wenn zwei Personen, von denen eine oder beide geschieden oder verwitwet sind, die Ehe miteinander eingehen wollen, können diese durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten miteinander verheiratet werden.
Vorher ist eine Anmeldung der Eheschließung, bei der beide Ehegatten persönlich anwesend sind, erforderlich.