Zwei Personen, die die Ehe miteinander eingehen wollen, werden im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung/Trauung miteinander verheiratet. Die Trauung erfolgt an einem dafür, durch die zuständige Behörde gewidmeten (vorgeschrieben) Ort.
Vorher ist eine Anmeldung der Eheschließung, bei der beide Ehegatten persönlich anwesend sind, erforderlich.