Inhalt

Wenn Sie einen Wertgegenstand im Wert von über 10,00 € gefunden haben, sind Sie verpflichtet, die gefundene Sache im Fundbüro abzugeben, sonst handelt es sich um eine Fundsachenunterschlagung. Im Fundbüro wird eine Fundanzeige aufgenommen, bei der die Fundsache, der Fundort sowie Ihre Personalien festgehalten werden.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

  • bei Fund Herrenloser Tiere:

Tierheim Korbach, Mönchepfad 7, 34497 Korbach, Telefon 05631 3970

Das Fundbüro bewahrt die Fundsachen sechs Monate lang auf. Meldet sich die Besitzerin/der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, haben Sie als Finderin/Finder Anspruch auf Erwerb der Fundsache. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen, wird die Fundsache öffentlich versteigert.

Wo findet die Versteigerung statt?

Einmal jährlich findet eine Versteigerung der nicht abgeholten Fundsachen über das Onlineportal Zoll-Auktion statt. Den Termin können Sie der örtlichen Presse bzw. den sozialen Medien (Facebook) entnehmen.