Inhalt

Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde, ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes sowie die Änderung des Namens des Gewerbetreibenden erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.

Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.