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Briefwahl

An der Briefwahl können alle wahlberechtigten Personen teilnehmen.

Die Beantragung von Briefwahl ist nur bis zum 13.03.2026, 13 Uhr bei persönichen Erscheinen im Bürgerbüro möglich! Eine postalische Zusendung ist ab sofort nicht mehr möglich!


Antragsmöglichkeiten

  • Online Wahlscheinantrag 
    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Korbach mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.

    Zum Online-Wahlscheinantrag (nicht mehr möglich)

  • Wahlbenachrichtigung
    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen (22.02.2026) vor dem Wahltag zugestellt.

  • Formloser Antrag
    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

  • Persönlich im Bürgerbüro
    Im Rathaus können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen. Vermutlich ab 02.02.2026 können Sie die Unterlagen dann direkt mitnehmen und, wenn Sie wollen, gleich Ihre Stimme abgeben. Wahlkabinen und eine Urne stehen dafür bereit.

Lediglich eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!


Rücksendung der Briefwahlunterlagen

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens 15.03.2026, 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen oder abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.

Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht, trägt man selbst. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.