Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

Sonderabfälle stellen auf Grund ihrer Inhaltsstoffe sowie ihrer chemischen Zusammensetzung eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Sie dürfen daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst und in speziellen Anlagen beseitigt werden.

Aufgrund ihrer Eigenschaften sind Sonderabfälle in der Regel mit besonderen Gefahrensymbolen gekennzeichnet.

Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

Wo kann ich Sondermüll entsorgen?

Zweimal im Jahr (Frühjahr und Herbst) sind spezielle Sammelfahrzeuge in Waldeck-Frankenberg unterwegs, welche Ihre Sonderabfälle entgegennehmen.

Was kann beim Sondermüllmobil entsorgt werden?

Einzelgebinde von max. 20 Liter / 20 Kilogramm:

  • nicht aufgehärtete Farben und Lacke
  • Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle wie z. B. Verdünner, Frostschutz, Öle, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel, Schmiermittel
  • Holzschutzmittel/-lasur, Imprägniermittel, Abbeizmittel
  • Kleber, Leime und Spachtelmassen
  • Autopflegemittel, Rostschutz, ölverschmutzte Betriebsmittel, Ölfilter
  • Chemikalien aus dem Hobbykeller
  • Pflanzenschutz- und Düngemittel, Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Haushaltsreiniger, Putzmittel, Backofenreiniger, diverse Polituren und Fleckenentferner
  • Drogerie- und Kosmetikartikel
  • Haushaltsfette und – öle
  • Spraydosen mit Restinhalt

Einzelgebinde von max. 10 Liter / 10 Kilogramm:

  • Laborchemikalien (getrennt in anorganisch und organisch)
  • Säuren und Laugen

Einzelgebinde von max. 1 Liter / 1 Kilogramm:

  • PCB-haltige Kondensatoren
  • Quecksilberhaltige Abfälle (z. B. quecksilberhaltige Fieberthermometer)
  • Cyanide

Abgabe in haushaltsüblichen Mengen:

  • Autobatterien
  • Altmedikamente aus privaten Haushaltungen
  • Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen (bis 10 Stück, unzerbrochen)
  • Feuerlöscher
  • Elektrokleingeräte (bis zu einem Raumvolumen von max. 10 Litern, max. 50 cm Kantenlänge)

Was kostet die Abgabe von Sondermüll?

Kleinmengen aus Privathaushalten können kostenlos abgegeben werden (max. 100 Kilogramm pro Sammlung).

Für Handwerksbetriebe, Kleingewerbe, Dienstleistungsunternehmen oder Verwaltungen ist die Abgabe von Sondermüll kostenpflichtig (7,00 € pro Kilogramm). Die Abgabemenge beschränkt sich auf 500 Kilogramm pro Jahr.

Wann sind die nächsten Termine?

Das Sammelfahrzeug für Sondermüll ist zu folgenden Terminen wieder im Stadtgebiet von Korbach unterwegs:

Korbach
TagOrtUhrzeit
12. April 2025 Kreissporthalle, Solinger Straße 11:00 bis 12:00 Uhr
14. April 2025 Hauerparkplatz 13:45 bis 15:00 Uhr
23. April 2025 Hauerparkplatz 14:45 bis 15:45 Uhr
6. Oktober 2025 Hauerparkplatz 15:15 bis 16:30 Uhr
11. Oktober 2025 Kreissporthalle, Solinger Straße 11:00 bis 12:00 Uhr

Ortsteile
TagOrtUhrzeit
14. April 2025 Lelbach, Mehrzweckhalle 15:15 bis 15:45 Uhr
14. April 2025 Rhena, Mehrzweckhalle 16:00 bis 16:30 Uhr
23. April 2025 Meineringhausen, Mehrzweckhalle 13:15 bis 13:45 Uhr
23. April 2025 Strothe, Dorfgemeinschaftshaus 14:00 bis 14:30 Uhr
6. Oktober 2025 Goldhausen, Buswartehalle 13:45 bis 14:15 Uhr
6. Oktober 2025 Lengefeld, Mehrzweckhalle 14:30 bis 15:00 Uhr
24. Oktober 2025 Nordenbeck, Dorfgemeinschaftshaus 12:00 bis 12:30 Uhr


Eine Abgabe von Sondermüll außerhalb der genannten Termine und Annahmestellen ist nicht möglich.

Was muss ich bei der Abgabe beachten?

Um einen rei­bungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird ge­beten, sich nicht mit dem eigenen Fahrzeug auf den Sammelplatz für das Schadstoffmobil zu stellen und die Zufahrten frei zu halten.

Die Sonderabfälle dür­fen nicht unbeaufsichtigt abgestellt werden.

Bitte tragen Sie bei Anlieferung eine persönliche Schutzausrüstung, bestehend aus Hand­schuhen und festem Schuhwerk.

Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht vermischt werden und sollten möglichst im Originalbehälter mit Kennzeichnung angeliefert werden. Sie dürfen keinesfalls über die Toilette oder in den Gully entsorgt werden. Die Behältnisse müssen fest ver­schlossen sein und werden mit entsorgt. Ein Umfüllen am Fahrzeug ist nicht möglich.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg.

Rechtsgrundlagen