Allgemeine Geschäftsbedingungen Gästeführungen
Präambel
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf das Anführen männlicher und weiblicher Formen verschiedener Personenbezeichnungen verzichtet. Alle maskulinen Bezeichnungen wie „Gästeführer“, „Vertreter“ oder „Ansprechpartner“ gelten hier für beide Geschlechter.
Vertragsgegenstand
Die Stadt Korbach vermittelt Führungen an Einzelpersonen und Gruppen. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Vertrag über die Gästeführung kommt ausschließlich zwischen dem Besteller/Gast und dem Gästeführer, im Falle von Drittanbietern zwischen dem Besteller/Gast und dem jeweiligen Anbieter, zustande. Der Gästeführer/Anbieter bietet Gästeführungen eigenverantwortlich an und handelt nicht weisungsgebunden. Der Gästeführer/Anbieter entscheidet frei, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.
Soweit die Buchung einer Gästeführung über eine Agentur oder einen sonstigen Dritten vermittelt wird, tritt dieser ausschließlich als Vertragsvermittler auf. Dem steht nicht entgegen, dass die Agentur Teile der Vertragsabwicklung und das Reklamationsmanagement übernimmt. Die weiteren Vertragsbeziehungen regeln sich gemäß der nachfolgenden Punkte:
Buchung
Wenn Sie eine Führung buchen wollen, wenden Sie sich bitte an den im jeweiligen Angebot unter "Kontakt und Buchung" genannten Vermittler oder Anbieter. Wo kein gesonderter Vermittler oder Anbieter genannt wird, ist die Buchungsstelle die
Korbach-Information
Prof.-Bier-Str. 15, 34497 Korbach
Tel.: 05631 53-232, E-Mail: tourismus@korbach.de
Sie erhalten nach der Auftragserteilung eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung mit Angabe der vom Besteller zu entrichtenden Kosten sowie der möglichen Zahlungswege. Damit gilt die Führung im Sinne eines Dienstleistungsvertrages als verbindlich vereinbart.
Ausgestaltung der Gästeführung
Der Gästeführer/Anbieter ist für die jeweilige Gästeführung verantwortlich und gestaltet diese inhaltlich sowie örtlich und den Wegen nach eigenverantwortlich und selbstständig. Der Gästeführer/Anbieter haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Gästeführung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Er ist verpflichtet, im Rahmen seiner in seinem Verantwortungsbereich liegenden Verkehrssicherungspflicht alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen für eine ordnungsgemäße und störungsfreie Gästeführung zu treffen.
Wartezeiten und Nichtinanspruchnahme
Die Gästeführer der Stadt Korbach sind verpflichtet, eine Wartezeit von 20 Minuten ab dem für den Beginn der Führung vereinbarten Zeitpunkt einzuhalten. Sind diese 20 Minuten verstrichen, steht es dem Gästeführer frei, weiter auf die Gruppe zu warten oder diese als nicht erschienen zu betrachten.
Der Gast ist berechtigt, jede Gästeführung bis zu deren Beginn ohne Angabe von Gründen zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht). Eine Stornierung einer gebuchten Gästeführung durch den Gast muss in Textform erklärt werden (schriftlich oder per Email) und ist bis mind. 24 Stunden vor Führungsbeginn kostenfrei. Wird eine bestellte Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mind. 24 Stunden zuvor eine Stornierung erfolgte, ist der jeweilige Gesamtbetrag zu zahlen.
Im Übrigen gelten die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Voraussetzungen zum Rücktrittsgrund für das Eingreifen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts.
Stornierung und Abbruch der Gästeführung durch den Gästeführer
Der Gästeführer hat das Recht, eine gebuchte Gästeführung vor deren Beginn zu stornieren
- bei Einwirkung höherer Gewalt oder bei Wetterbedingungen, die die Durchführung der Gästeführung gefährden
- bei plötzlicher Krankheit des Gästeführers
Der Gästeführer teilt dies dem Gast oder Ansprechpartner der Gruppe unverzüglich mit.
Der Preis für die Gästeführung wird in diesem Falle nicht erhoben. Bereits bezahlte Beträge werden vollständig zurückerstattet.
Sollte eine Gästeführung aus unvorhersehbaren Gründen, z.B. durch höhere Gewalt, Unglück, Witterungsbedingungen etc. während ihrer Durchführung abgebrochen werden müssen, so erhält der Gast auf Antrag denjenigen Teil des gezahlten Betrages zurück, der dem Anteil der nicht durchgeführten Gästeführung entspricht.
Ohne Pflicht zur vollständigen oder teilweisen Erstattung des Preises für die Gästeführung kann der Gästeführer die Gästeführung stornieren oder abbrechen, wenn ein Gast die Durchführung der Gästeführung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
Im Übrigen gelten die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Voraussetzungen zum Rücktrittsgrund für das Eingreifen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts.
Gruppengröße und Teilnehmer mit eingeschränkter Mobilität
Bitte planen Sie für eine Führung maximal 30 Personen ein (soweit nicht anders vorgegeben). Bei Gruppen von mehr als 30 Personen müssen weitere Gästeführer reserviert werden. Für Museumsführungen gilt eine entsprechende Obergrenze von 25 Personen.
Die meisten Führungen können auf die Bedürfnisse von Senioren oder Personen mit eingeschränkter Mobilität zugeschnitten werden. Bitte geben Sie dies unbedingt bei der Buchung mit an, damit sich die Gästeführer organisatorisch darauf einstellen können.
Fremdsprachige Angebote
Die meisten Gruppenführungen können bei Verfügbarkeit eines entsprechenden Gästeführers in anderen Sprachen auf Anfrage gebucht werden.
Haftung
Die Stadt Korbach haftet nicht für Schäden, die nicht durch die schuldhafte Pflichtverletzung der Gästeführer verursacht worden sind. Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt die Stadt Korbach/der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht.
Der Gästeführer haftet nicht für die Verkehrssicherheit von Örtlichkeiten, deren Verkehrssicherung nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt, auch wenn diese im Rahmen der Gästeführung besucht werden. (z. B. Aussichtstürme, Kirchen-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, öffentliche Plätze, usw.). Eine Haftung des Gästeführers für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Gastes/Auftraggebers resultieren, ist ausgeschlossen, soweit ein Schaden vom Gästeführer nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden. Diese Daten dürfen auch vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Sie werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.
Gültigkeit
Der Besteller einer Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält der Besteller erst nach der Auftragserteilung Kenntnis von diesen Bedingungen, gelten diese als anerkannt, sofern nicht unverzüglich nach Bekanntwerden widersprochen wird.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.