Einzugsermächtigung erteilen (SEPA-Lastschriftmandat)
Für fast alle regelmäßig zu zahlenden Forderungen (Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Mieten, Pachten, Kindergartengeld, Sondernutzungsgebühren usw.) besteht die Möglichkeit, die Zahlungen bei Fälligkeit automatisch von der Stadtkasse abbuchen zu lassen.
Vorteile:
- Sie müssen also nicht mehr daran denken, die fälligen Beträge pünktlich zu überweisen.
- Veränderungen der Forderungshöhe (Minderungen/Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung.
- Es entstehen keine Nachteile (zum Beispiel Mahngebühren oder Säumniszuschläge) durch zu spät eingegangene Zahlungen (vorausgesetzt, Ihr Konto weist die nötige Deckung auf).
Damit die Stadtkasse die Forderungen per SEPA-Basis-Lastschriftverfahren einziehen kann, ist Ihre Einwilligung notwendig. Dies geschieht in Form eines SEPA-Lastschriftmandats.
Verfahrensablauf
Sie möchten uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?
Nutzen Sie einfach unseren Online-Service:
SEPA-Lastschriftmandat erteilen
Die Lastschriften werden zu den Fälligkeitsterminen eingezogen, die in Ihren Bescheiden, Rechnungen, Verträgen etc. genannt sind.
Was sollte ich noch wissen?
- Bitte denken Sie daran, dass Ihr Konto zu den Fälligkeitsterminen eine entsprechende Deckung aufweisen muss.
- Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.