Wohnsitz abmelden in Deutschland

Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Abmeldung online erledigen

Sie können Ihre Abmeldung ins Ausland direkt online erledigen:

Abmeldung ins Ausland online durchführen

Die Abmeldung ist frühestens sieben Tage vor Ihrem Auszug möglich.

Alternativ können Sie für die Abmeldung einen Termin im Bürgerbüro vereinbaren:

Termin vereinbaren

Wann ist eine Abmeldung erforderlich?

Eine Abmeldung ist erforderlich, wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, zum Beispiel bei einem Umzug ins Ausland.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Auch einen Nebenwohnsitz können Sie bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes abmelden.

Hinweis für Vermieter und Wohnungsgeber

Sie sind Vermieter oder Wohnungsgeber und eine Person ist aus Ihrer Wohnung ausgezogen, ohne sich abzumelden? Dann können Sie den Auszug mit der Wohnungsgeberbestätigung mitteilen.




Was sollte ich noch wissen?

Um Ihre Wartezeit bei uns so kurz wie möglich zu halten haben Sie die Möglichkeit, vorab einen Termin über unsere Online-Terminvergabe zu vereinbaren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis der Identität (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass)
  • Ggf. die Wohnungsgeberbestätigung

Anträge / Formulare

Rechtsgrundlage