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Sondernutzungen

Das Aufstellen von Containern und Wechselbehältern, Baugerüsten, etc. sowie das Lagern von Materialien im öffentlichen Verkehrsraum, dazu zählen auch Randstreifen und Bürgersteige, stellen Sondernutzungen der Verkehrsfläche dar.

Diese Verkehrshindernisse bedürfen einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Verkehrsbehörde.

Die Verkehrshindernisse müssen grundsätzlich nach den bestehenden Vorschriften wie Straßenbauarbeiten abgesichert und beleuchtet werden, wenn sie sich auf den Straßenverkehr auswirken können. Sie sind so aufzustellen, dass der Verkehr (Fahrzeuge, Fußgänger, Radfahrer) möglichst wenig behindert wird.

Rechtsgrundlagen:
§§ 16, 17, 18, 37 Hessischen Straßengesetz
§ 8 Bundesfernstraßengesetz
§§ 32, 46, 49 Straßenverkehrsordnung
§ 24 Straßenverkehrsgesetz

Verfügbare Dokumente

Antrag Sondernutzung (PDF, 207 kB)

Merkblatt_Gerüst (PDF, 309 kB)

Merkblatt_Container (PDF, 267 kB)