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Grundbesitzabgaben - Eigentümerwechsel

Voraussetzungen

Sie haben ein Grundstück, ein Haus, eine Eigentumswohnung oder eine andere Immobilie verkauft, übertragen oder gekauft.


Was muss ich tun, damit der Eigentümerwechsel bei der Stadt Korbach eingetragen wird?

Wir benötigen den Kaufvertrag, um die Gebühren für Niederschlagswasser, Abfall und Straßenreinigung auf den Erwerber bzw. die Erwerberin umstellen zu können. Die Umstellung der Gebühren erfolgt nach der im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarung (Übergang von Nutzen und Lasten).

Bitte nutzen Sie den Vordruck „Eigentümerwechsel“ und fügen diesem die entsprechenden Unterlagen in Kopie bei.


Erforderliche Unterlagen

  • Kopie des notariell beurkundeten Kauf- bzw. Übertragungsvertrages
  • Mitteilung des Tages der Kaufpreiszahlung, sofern dieser Termin für den Übergang von Nutzen und Lasten maßgebend ist
  • Kopie des Übergabeprotokolls, sofern allein die Übergabe unabhängig von der Kaufpreiszahlung für den Übergang von Nutzen und Lasten maßgebend ist

Eine Beendigung des Grundstücksabgabenkontos ist ohne die Übersendung der angeforderten Unterlagen leider nicht möglich.

Wer kann den Eigentümerwechsel melden?

Die Unterlagen können sowohl durch den bisherigen Eigentümer bzw. die bisherige Eigentümerin als auch durch die neuen Eigentümer/-innen vorgelegt werden.

Muss der komplette Kauf- bzw. Übertragungsvertrag vorgelegt werden?

Wir benötigen grundsätzlich keine komplette Kopie des gesamten Grundstückskaufvertrages, jedoch hat die Praxis gezeigt, dass viele Abgabenpflichtige aus Vereinfachungsgründen lieber den kompletten Vertrag übersenden möchten. Dies vermeidet Rückfragen oder das Anfordern fehlender Seiten.

Sie können gerne unbenötigte Passagen des Vertrages schwärzen oder weglassen.


Zu welchem Zweck werden die Unterlagen angefordert?

Alle genannten Unterlagen werden benötigt, um die Grundstücksabgaben entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen der Abgabenordnung (AO), des Gesetzes über Kommunale Abgaben in Hessen (HessKAG) sowie der Gebührensatzungen auf die neuen Eigentümer/-innen umstellen zu können.


Wann erfolgt die Umstellung der Grundbesitzabgaben?

Sobald uns alle Unterlagen vorliegen, erfolgt die Umstellung der Gebühren für Niederschlagswasser, Abfall und Straßenreinigung zum Ersten des auf den Übergang von Nutzen und Lasten folgenden Kalendermonats.

Zur Vereinfachung des Zahlungsverkehrs wird auch die Grundsteuer zum gleichen Datum umgestellt. Gesetzlich ist die Stadt Korbach hierzu allerdings nicht verpflichtet, da die Grundsteuer eine Jahressteuer ist.

Dieses Verfahren ist allerdings nur möglich, wenn das Grundstück ungeteilt übergeht.


Das Grundstück wurde geteilt. Was ist hier zu beachten?

Eine Umschreibung der Grundbesitzabgaben ist hier nicht nach dem oben genannten Verfahren möglich.

Der Eigentumswechsel sowie die Umstellung der Grundbesitzabgaben können in diesem Fall erst erfolgen, wenn das zuständige Finanzamt der Stadt Korbach den Eigentümerwechsel mitgeteilt hat. Dies nimmt erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch.

Verfügbare Dokumente

Grundbesitzabgaben - Eigentümerwechsel (PDF, 437 kB)