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Zusatzinformationen

Auskunftssperre online beantragen

Hier können Sie eine Auskunftssperre online beantragen:

zum Online-Service Auskunftsperre beantragen


Auf Grund der eventuellen Eilbedürftigkeit des Antrags ist eine Beantragung online möglich.

Eine Vorsprache in Bürgerbüro zu Ihrem Antrag ist aber trotzdem erforderlich. Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin.


Wann kann ich eine Auskunftssprre beantragen?

Eine Auskunftssperre kann für Ihre Person gespeichert werden, wenn eine Übermittlung Ihrer Daten an eine andere Stelle für Sie eine Gefahr für Leib und Leben oder andere schutzwürdige Belange darstellen würde.


Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Sie müssen ausführlich begründen, wieso Sie eine Auskunftssperre benötigen.

Auch sollten Sie zusätzliche Nachweise dem Antrag beifügen, wie z.B.

  • Bescheinigung des Arbeitgebers (dienstliche Gründe)
  • Gerichtsurteile
  • polizeiliche Anzeigen
  • Drohbriefe
  • usw.


Wer kann eine Auskunftssperre beantragen?

Nur der Betroffe selbst kann eine Auskunftssperre beantragen.

In den Antrag können Sie Ihre leiblichen minderjährigen Kinder sowie Ehepartner/in einbeziehen.


Was kostet die Eintragung einer Auskunftsperre?

Die Eintragung ist kostenlos.


Wie lange wird eine Auskunftsperre eingetragen?

Eine Auskunftssperre wird max. für 2 Jahre eingetragen. Danach kann Sie durch einen erneuten Antrag verlängert werden.

 
Rechtsgrundlage:

  • Bundesmeldegesetz