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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Stadt Korbach vermittelt Führungen an Einzelpersonen und Gruppen. Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Vertrag kommt zwischen dem Besteller und der Stadt Korbach, im Falle von Drittanbietern zwischen dem Besteller und dem jeweiligen Anbieter zustande. Die Stadt Korbach ist in diesem Falle nicht der Anbieter und somit nicht für Versäumnisse des Leistungsträgers haftbar.

Die weiteren Vertragsbeziehungen regeln sich gemäß der nachfolgenden Punkte:

Buchung

Wenn Sie eine Führung buchen wollen, wenden Sie sich bitte an den im jeweiligen Angebot unter "Kontakt und Buchung" genannten Anbieter. Wo kein gesonderter Anbieter genannt wird, ist die Buchungsstelle die Tourist-Information Korbach im

Bürger-i-Büro
Stechbahn 1 (Rathaus), 34497 Korbach
Tel.: 05631 53-232, E-Mail: info@korbach.de, www.korbach.de

Sie erhalten nach der Auftragserteilung eine schriftliche Buchungsbestätigung/Rechnung. Damit gilt die Führung im Sinne eines Dienstleistungsvertrages als verbindlich vereinbart.

Wartezeiten und Nichtinanspruchnahme

Die Gästeführer der Stadt Korbach sind verpflichtet, eine Wartezeit von 20 Minuten ab dem für den Beginn der Führung vereinbarten Zeitpunkt einzuhalten. Sind diese 20 Minuten verstrichen, steht es dem Gästeführer frei, weiter auf die Gruppe zu warten oder diese als nicht erschienen zu betrachten.

Wird eine bestellte Führung nicht in Anspruch genommen, ohne dass mind. 24 Stunden zuvor eine Abbestellung erfolgte, ist der jeweilige Gesamtbetrag zu zahlen.

Gruppengröße und Teilnehmer mit eingeschränkter Mobilität

Bitte planen Sie für eine Führung maximal 30 Personen ein (soweit nicht anders vorgegeben). Bei Gruppen von mehr als 30 Personen müssen weitere Gästeführer reserviert werden. Für Museumsführungen gilt eine entsprechende Obergrenze von 25 Personen.

Die meisten Führungen können auf die Bedürfnisse von Senioren oder Personen mit eingeschränkter Mobilität zugeschnitten werden. Bitte geben Sie dies unbedingt bei der Buchung mit an, damit sich die Gästeführer organisatorisch darauf einstellen können.

Haftung

Die Stadt Korbach haftet nicht für Schäden, die nicht durch die schuldhafte Pflichtverletzung ihrer Gästeführer verursacht worden sind. Bei Führungen von Kinder- und Jugendgruppen übernimmt die Stadt Korbach/der Gästeführer nicht die Aufsichtspflicht.

Fremdsprachige Angebote
Die meisten Gruppenführungen können bei Verfügbarkeit eines entsprechenden Stadtführers auch in englischer, französischer oder niederländischer Sprache gebucht werden (weitere Sprachen auf Anfrage).

Gültigkeit

Der Besteller einer Führung erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Erhält der Besteller erst nach der Auftragserteilung Kenntnis von diesen Bedingungen, gelten diese als anerkannt, sofern nicht unverzüglich nach Bekanntwerden widersprochen wird.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Vereinbarung hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vereinbarung zur Folge.