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Vergabeunterlagen

Allgemeine Informationen

Die Vergabestelle betreut förmliche Vergabeverfahren für Bauleistungen sowie Liefer-, Dienst- und Planungsleistungen der ausschreibenden Fachämter der Stadtverwaltung.

Sie ist unter anderem zuständig für Verfahrensbekanntmachungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD), die Zusammenstellung und den Versand der Vergabeunterlagen und die Entgegennahme der Angebote.


Informationen für Bieter/-innen


Wo werden die aktuellen Ausschreibungen der Stadt Korbach bekannt gegeben?


Wie erhalte ich die Ausschreibungsunterlagen?

Unternehmen, die Interesse an öffentlichen Aufträgen haben, können sich kostenlos auf der elektronischen Vergabeplattform Deutsche eVergabe registrieren.

Hier werden sämtliche Unterlagen zu den aktuellen öffentlichen Ausschreibungen in digitaler Form kostenfrei als Download zur Verfügung gestellt.

Für die Registrierung und den Download der Ausschreibungsunterlagen benötigen Sie keine zusätzliche Software.

Bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben werden die Angebotsunterlagen durch die Vergabestelle bzw. durch die Fachämter an die ausgewählten Firmen versandt.


In welcher Form kann ich mein Angebot einreichen?

Nach den europarechtlichen Vorschriften sind Vergaben oberhalb der festgelegten Schwellenwerte (EU-Vergaben) ausschließlich in digitaler Form abzuwickeln.

Dies bedeutet, dass auch die Angebotsabgabe ausschließlich in elektronischer Form, über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe, zu erfolgen hat.

Bei Öffentlichen Ausschreibungen, Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben erfolgt die Angebotsabgabe in Papierform.

Eine Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zulässig.


Wo kann ich mein Angebot einreichen?

Bitte reichen Sie die Angebotsunterlagen für öffentliche/beschränkte Ausschreibungen und Freihändige Vergaben nur noch bei folgender Adresse ein:

Kreis- und Hansestadt Korbach
Vergabestelle
Stechbahn 1
34497 Korbach

Bitte achten Sie darauf, die Angebotsunterlagen mit dem Hinweis: "ACHTUNG: SUBMISSIONS- BZW. ANGEBOTSUNTERLAGEN! BITTE NICHT ÖFFNEN!" zu kennzeichnen, um eine schnelle und ordnungsgemäße Weiterleitung an die Vergabestelle zu gewährleisten. Dies ist insbesondere bei der Durchführung von öffentlichen und beschränkten Ausschreibungen wichtig, um das Angebot werten zu können.


Was sollte ich noch wissen
?

Berücksichtigung finden nur Produkte,

  • die ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit hergestellt sind
  • deren Hersteller oder Verkäufer aktive, zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der Kinderarbeit eingeleitet haben

Bei Produkten, die in Asien, Afrika oder Lateinamerika hergestellt oder verarbeitet worden sind, ist dies durch Zertifizierung einer unabhängigen Organisation oder einer entsprechenden Selbstverpflichtung nachzuweisen.


Rechtsgrundlagen

  • Hessische Gemeindeordnung (HGO)
  • Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden (GemHVO)
  • Erlasse des Landes Hessen zum Vergaberecht
  • Gemeinsamer Runderlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung („Vergabeerlass“) mit den jeweils aktuellen Ergänzungserlassen
  • Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport zur Korruptionsvermeidung in Kommunen
  • Gemeinsamer Runderlass des Hessischen Ministeriums für Finanzen zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen
  • Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG)
  • Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
  • Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A und VOB/A EU)
  • Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL1)
  • Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO)
  • Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI)
  • Vergabe- und Vertragshandbuch für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB)
  • europarechtliche Vorgaben (EU-Vergaberecht)
  • Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO)