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Zusatzinformationen

Elektro- und Elektronikgeräte

Allgemeine Informationen

Elektro- und Elektronikgeräte enthalten wertvolle Bestandteile wie Kupfer und verschiedene Edelmetalle, aber auch potentiell umweltschädliche Bestandteile, wie beispielsweise Blei oder Cadmium. Durch sachgerechtes Recycling können die Rohstoffe zurückgewonnen werden. Bei unsachgemäßer Behandlung können von den Altgeräten erhebliche Umweltschäden ausgehen.

Seit dem Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektrogeräte daher nicht mehr über die Hausmülltonne entsorgt werden.

Das Elektrogesetz verpflichtet die öffentlich‐rechtlichen Entsorgungsträger, alte Elektrogeräte von den Bürger/-innen zurückzunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung zu übergeben oder selbst zu verwerten.

Was zählt zum Elektroschrott?

Haushaltsgroßgeräte wie z. B.:

  • Dunstabzugshaube
  • Elektroherd
  • Fernseher
  • Ventilatoren
  • Waschmaschine
  • Trockner

Haushaltskleingeräte wie z. B.:

  • elektronische Küchengeräte
  • elektronische Geräte zur Körperpflege
  • elektronische Werkzeuge
  • Staubsauger
  • Waagen

Telekommunikationsgeräte wie z. B.:

  • Computer mit Zubehör
  • Telefon
  • Fax-Gerät


Nicht zum Elektroschrott gehören z. B.:

  • Durchlauferhitzer
  • Elektronik aus Fahrzeugen
  • Heizungsanlagen
  • Lüftungs- und Klimaanlagen
  • Solaranlagen
  • Notstromaggregate

Wie entsorge ich meinen Elektroschrott?

Sie haben mehrere Möglichkeiten, um Ihren Elektroschrott zu entsorgen:


1.) Sie bringen Ihre Geräte zu unseren Sammelcontainern bei der Bioannahmestelle.

Als Korbacher Bürger/-in können Sie dort kostenlos Elektroklein-/Elektrogroßgeräte (ausgenommen Batterien und Akkus sowie Elektrogeräte, die Kühlmittel bzw. Öle enthalten) abgeben.

Bitte bringen Sie bei der Anlieferung Ihre Berechtigungskarte oder Ihren Personalausweis mit. Die Berechtigungskarte erhalten Sie in der Korbach-Information. Sie dient als Nachweis für die Nutzungsberechtigung.


Öffnungszeiten der Bioannahmestelle:

Mittwoch: 12:00 – 17:00 Uhr

Freitag: 14:00 – 17:00 Uhr

Samstag: 10:00 – 13:00 Uhr


2.) Sie bringen Ihre Geräte zum Sondermüllmobil (nur Elektrokleingeräte).

3.) Anlieferung bei der Deponie in Diemelsee-Flechtdorf

4.) Sie lassen die Geräte zusammen mit Ihrem nächsten Sperrmüll von uns abholen.

5.) Rückgabe im Einzel-/Fachhandel:

Seit dem 24. Juli 2016 verpflichtet das Elektrogesetz auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 zur Rücknahme von Altgeräten. Verkauft ein Laden neben Elektrogeräten auch weitere Waren, zählt nur die Fläche mit elektronischen Produkten.

Bei der Rücknahme gilt:

  • Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 cm müssen immer zurückgenommen werden – unabhängig davon, ob Sie es in dem bestimmten Laden gekauft haben oder dort ein neues Gerät kaufen. 
  • Für größere Geräte gilt das Prinzip alt gegen neu: Wird ein Gerät gekauft, muss ein Gerät der gleichen Kategorie (z. B. Fernseher gegen Fernseher) kostenfrei zurückgenommen werden.


Was muss ich bei der Entsorgung beachten?

Grundsätzlich gilt, egal für welchen Entsorgungsweg Sie sich entscheiden:

Alle Batterien und Akkus sind den Altgeräten zu entnehmen.

Welche Gebühren fallen bei der Entsorgung an?

Es fallen keine Gebühren für Sie an. Die Entsorgung wird schon beim Kauf des Produktes mitfinanziert, sodass sie für die Bürger/-innen kostenfrei sein muss.

Was sollte ich noch wissen?

Sofern Ihre Elektrogeräte noch gebrauchs- und funktionsfähig sind, können diese auch beim Werkhof/Secondhand-Kaufhaus, An der Kuhbach 3, in Korbach abgegeben werden. Sie erreichen den Werkhof unter folgender Telefonnummer: 05631 61936.


Rechtsgrundlagen

  • Elektrogesetz (ElektroG)

  • Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg

  • Abfallentsorgungssatzung des Landkreises Waldeck-Frankenberg