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Straßenbeiträge

Hinweis: Straßenbeiträge werden im Stadtgebiet Korbach seit Juni 2020 nicht mehr erhoben!


Allgemeine Informationen

Das städtische Straßennetz inklusive der Wege und Plätze muss nicht nur unterhalten, sondern auch erweitert oder erneuert werden.

Straßenbeiträge sind Beiträge, die Städte und Gemeinden nach kommunalem Satzungsrecht von Grundstückseigentümer/-innen erheben können, wenn städtische Straßen um- oder ausgebaut werden.

Es liegt in der kommunalen Entscheidungsfreiheit der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, ob sie diese Straßensanierungen durch Beiträge oder mit anderen Mittel finanziert.

Auch der Umbau und Ausbau von Teileinrichtungen (etwa Gehwege, Straßenbeleuchtung) kann beitragsrechtlich veranlagt werden. Unterhaltungs- und Ausbesserungsarbeiten, wie z. B. die Beseitigung von Schlaglöchern oder Frostaufbrüchen, unterfallen nicht dem Beitragsrecht.


Straßenbeiträge in Korbach

Abschaffung der Straßenbeitragspflicht

Die Korbacher Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 25. Juni 2020 beschlossen, ab dem 26. Juni 2020 keine Straßenbeiträge mehr zu erheben.


Rechtsgrundlagen

Aufhebungssatzung zur Straßenbeitragssatzung der Kreis- und Hansestadt Korbach