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Zusatzinformationen

Landtagswahlen 2023

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Landtagswahl 2023.

Am 8. Oktober 2023 findet die Wahl zum 21. Hessischen Landtag statt.

Briefwahl

An der Briefwahl können alle zur Landtagswahl wahlberechtigten Personen teilnehmen.

Antragsmöglichkeiten

  • Online Wahlscheinantrag
    Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Korbach mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen.
    Zum Online-Wahlscheinantrag (ab 28.08.2023)

  • Wahlbenachrichtigung
    Außerdem haben Sie die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg zu beantragen. Die Wahlbenachrichtig wird allen Wahlberechtigten bis spätestens drei Wochen vor dem Wahltag zugestellt.

  • Formloser Antrag
    Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder elektronisch per E-Mail. In jedem Fall muss der Antragsteller seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.

  • Persönlich im Bürgerbüro
    Im Rathaus können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen und, wenn Sie wollen, gleich Ihre Stimme abgeben. Wahlkabinen und eine Urne stehen dafür bereit.

Lediglich eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Die wichtigsten Termine

Ab sofort

Briefwahlanträge können gestellt werden. Bitte beachten Sie aber, dass Wahlscheine und Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 28. August 2023 ausgestellt werden können.

Zum Online-Wahlscheinantrag (ab 28.08.2023)

27.08.2023 - 6 Wochen vor Wahltag

Stichtag für den Eintrag aller Personen in das Wählerverzeichnis der Stadt Korbach, bei denen an diesem Tag feststeht, dass sie am Wahltag wahlberechtigt sind und die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Korbach gemeldet sind. Hauptwohnung oder dauerhafter Aufenthalt müssen im Wahlgebiet - also im Bundesland Hessen - bestehen, um an der Wahl und den Abstimmungen teilnehmen zu können.

28.08.2023 - 41 Tage vor Wahltag

Beginn der Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro.

28.08. bis 17.09.2023 - 41 bis 21 Tage vor Wahltag

Möglichkeit zur Stellung eines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Korbach durch zugezogene Wahlberechtigte. Sonst bleibt man im Wählerverzeichnis der alten Gemeinde stehen und kann dort seine Stimme abgeben - ggf. auch per Briefwahl.

bis spätestens 17.09.2023 - 21 Tage vor Wahltag

Zustellung der persönlichen Wahlbenachrichtigung mit Angabe des Wahllokals und Briefwahlantragsvordruck.

18.09. bis 22.09.2023 - 20 bis 16 Tage vor Wahltag

Korbacher Wahlberechtigte können im Wahlamt das Wählerverzeichnis der Stadt Korbach auf Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten überprüfen. Gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses kann in dieser Zeit Einspruch eingelegt werden.

06.10.2023 - 13:00 Uhr - 2 Tage vor Wahltag

Briefwahlanträge können ab jetzt nicht mehr gestellt werden.

08.10.2023 - Wahltag

  • Stimmabgabe von 8:00 bis 18:00 Uhr in den Wahllokalen möglich.
  • Bis 15:00 Uhr Wahlscheinanträge in Ausnahmefällen möglich - in der Regel nur noch bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.
  • Die roten Wahlbriefe müssen bis spätestens 18:00 Uhr im Rathaus eingegangen/abgegeben worden sein, damit sie in die Auszählung gelangen.

Wahlergebnisse

Weitere Infos

Auf der Homepage des Landeswahlleiters stehen Ihnen weitere Informationen, wie ein Wahllexion oder Rechtsgrundlagen zur Verfügung.

01.09.2023