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Zusatzinformationen

Aktuelle Informationen zur Verbesserung der
Überbrückungshilfe III

Fortlaufend aktualisierte Übersicht der Wirtschaftshilfen beim BMWi

Fortlaufend aktualisierte Übersicht der Wirtschaftshilfen beim BMF

Zuschüsse für hessische Gaststätten

Gaststätten auf dem Land erhalten auch 2022 Extra-Förderung
Antragsfristen im Gaststätten-Sonderprogramm stehen fest

Mit dem Gaststätten-Sonderprogramm stehen für die Gaststätten im ländlichen Raum insgesamt 10 Millionen Euro Förderung zur Verfügung. In diesem Jahr gibt es für die Betriebe gleich zwei Mal die Möglichkeit, 45 Prozent Zuschuss für ihre Investitionen zu erhalten. Die beiden fest eingeplanten Förderaufrufe beginnen am 16. März und am 17. August und bieten jeweils acht Wochen lang die Gelegenheit, bei der WIBank Förderanträge zu stellen.

Mit dem Gaststätten-Sonderprogramm werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro gefördert. Hierzu zählen beispielsweise die Gastraumrenovierung, der Bau einer neuen Außenterrasse oder die Anschaffung moderner Küchengeräte. Die Höchstfördersumme beläuft sich auf 200.000 Euro. Im Jahr 2023 sind weitere Förderaufrufe vorgesehen, Ende 2023 läuft das Gaststättensonderprogramm aus.

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Internetseite der WIBank erhältlich.


Überblick der Wirtschaftsförderung von Januar 2022

Corona-Wirtschafthilfen der Bundesregierung (Stand: 04.01.2022)

Die Überbrückungshilfe und die Neustarthilfe sowie der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurden gerade um drei Monate bis zum 31. März 2022 verlängert.

Das KfW-Sonderprogramm und der KfW-Schnellkredit laufen bis zum 30. April 2022 mit erhöhten Kreditobergrenzen weiter.

Der KfW- Investitionskredit für kommunale und soziale Unternehmen kann bis zum 30. Juni 2022 beantragt werden.

Wie in dieser Übersicht erkennbar, sind auch alle weiteren Programme bis zum Frühjahr verfügbar.

Unter diesem Link finden Sie auch das Maßnahmenpaket.


Überblick der Wirtschaftsförderung vom 21. September 2021

Überbrückungshilfen III Plus bis Ende 2021 verlängert

An dieser Stelle haben wir bereits über die Wirtschaftshilfen der Bundesregierung berichtet. Hieran möchten wir aufgrund neuer Informationen des Deutschen Städtetags anknüpfen, der wie folgt mitteilt: 

Einige Branchen sind weiterhin von der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen betroffen. Die Wirtschaftshilfen wurden daher entsprechend angepasst.

  • Verlängerung Überbrückungshilfe III Plus
    Die bis Jahresende verlängerte Überbrückungshilfe III Plus ist inhaltlich weitgehend deckungsgleich mit der Überbrückungshilfe III Plus für die Monate Juli, August und September. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Corona-bedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent. Die Antragstellung erfolgt auch für die verlängerte Überbrückungshilfe III Plus durch prüfende Dritte.

  • Restart-Prämie
    Die Restart-Prämie läuft plangemäß im September aus. Mit ihr wurde gezielt der Übergang vom Lockdown hin zur Wiederöffnung erleichtert und galt für die Monate Juli, August, September 2021. Der Eigenkapitalzuschuss, zur Substanzstärkung besonders stark und andauernd betroffener Unternehmen, wird auch über den September hinaus bis Dezember 2021 zur Verfügung stehen.

  • Neustarthilfe Plus für Soloselbständige
    Die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige wird verlängert. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform erfolgen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Antragsbearbeitung und Auszahlung erfolgen in der Verantwortung der Länder.

Weiter Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums: www.bundesfinanzministerium.de

Überblick der Wirtschaftsförderung vom 17. Juni 2021

Überbrückungshilfen bis September verlängert

Die Bundesregierung hat die Überbrückungshilfen für betroffene Unternehmen und Solo-Selbständige bis zum 30. September 201 als Überbrückungshilfe III Plus verlängert. Neu hinzu kommt die Restart-Prämie (Neustarthilfe Plus), mit der Unternehmen einen höheren Zuschuss zu den Personalkosten erhalten können.

Für beide Programme gemeinsam gilt künftig:

  • Die maximale monatliche Förderung beträgt 10 Mio. Euro.

  • Die Obergrenze für Förderungen aus beiden Programmen beträgt maximal 52 Mio. Euro, und zwar 12 Mio. Euro aus dem geltenden EU-Beihilferahmen – bestehend aus Kleinbeihilfe, De-Minimis sowie Fixkostenhilfe – plus 40 Mio. Euro aus dem neuen Beihilferahmen der Bundesregelung Schadensausgleich. Die neue EU-Regelung zum Schadensausgleich gilt für Unternehmen, die von staatlichen Schließungsmaßnahmen direkt oder indirekt betroffen sind. Diese können künftig Schäden von bis zu 40 Mio. Euro geltend machen.

Neu im Programm der Überbrückungshilfe III Plus ist:

  • Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten. Sie erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 22 Prozent. Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt.

  • Ersetzt werden künftig Anwalts- und Gerichtskosten von bis zu 20.000 Euro pro Monat für die insolvenzabwendende Restrukturierung von Unternehmen in einer drohenden Zahlungsunfähigkeit.

  • Die Neustarthilfe für Solo-Selbständige wird verlängert und erhöht sich von bis zu 1.250 Euro pro Monat für den Zeitraum von Januar bis Juni 2021 auf bis zu 1.500 Euro pro Monat für den Zeitraum von Juli bis September 2021. Für den gesamten Förderzeitraum von Januar bis September 2021 können Solo-Selbständige somit bis zu 12.000 Euro bekommen.

Die FAQ zur Überbrückungshilfe III werden überarbeitet und zeitnah veröffentlicht. Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung über die bekannte Plattform erfolgen.

Weitere Informationen:

Fortlaufend aktualisierte Übersicht der Wirtschaftshilfen beim BMWi: www.bmwi.de

Fortlaufend aktualisierte Übersicht der Wirtschaftshilfen beim BMF: www.bundesfinanzministerium.de

»Novemberhilfe« und »Dezemberhilfe« - Aktualisierung der FAQ (vom 23. Februar 2021)

Die Fragen und Antworten (FAQ) zur „Novemberhilfe“ und „Dezemberhilfe“ wurden am 23. Februar 2021 aktualisiert. Dies betrifft einige wesentliche Fragen zur Handhabung der Hilfen. Es gibt hier zusätzliche Erläuterungen zu den Themen:

 • Kreis der Antragsberechtigten

• Was ist beihilferechtlich bei der Antragsstellung zu beachten?

• Verhältnis der November- bzw. Dezemberhilfen zur Überbrückungshilfe des Bundes

• Vorgehensweise bei gemeinnützigen Unternehmen

 Die FAQ sind im Internet unter folgender Adresse abrufbar:

https://www.ueberbrueckungshilfeunternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/ausserordentliche-wirtschaftshilfe.html

Überblick der Wirtschaftsförderung vom 26. April 2021

Wie der Deutsche Städtetag aktuell mitteilt, steht die Überbrückungshilfe III mit einem höheren Fördervolumen jetzt noch mehr Unternehmen zur Verfügung, wovon besonders der Einzelhandel und die Reisebranche profitieren. Die Neustarthilfe für Soloselbstständige wurde verbessert und erweitert.

Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III und für die Neustarthilfe für Soloselbständige läuft und endet am 31. August 2021.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Zu den wichtigsten Änderungen zählen unter anderem:

Zugang zur Überbrückungshilfe III wird vereinfacht und erweitert

  • Antragsberechtigung bei Corona-bedingtem Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent

  • Für Unternehmen mit Jahresumsatz von bis zu 750 Mio. Euro

Fördervolumen und Abschlagshöhe werden erhöht

  • Bis zu 1,5 Mio. Euro Überbrückungshilfe pro Monat

  • Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro

  • Überbrückungshilfe III auch für November und Dezember 2020

Gezielte Regelungen für besonders betroffene Branchen

  • Einzelhandel: Abschreibungen auf Saisonware können zu 100 Prozent als Fixkosten angesetzt werden

  • Reisebranche: Umfassende Berücksichtigung von Kosten und Umsatzausfällen durch Absagen und Stornierungen

Neustarthilfe für Soloselbstständige deutlich verbessert und erweitert

  • Neustarthilfe auf einmalig 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt

  • Zugang auch für nicht fest angestellte Schauspieler*innen und vergleichbar Beschäftigte

  • Maximale Betriebskostenpauschale auf 7.500 Euro erhöht

Weitere und detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesministerium der Finanzen.