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Wortlaut der Kaiserurkunde

Die Urkunde befindet sich heute im Staatsarchiv Münster. Von dem großen Siegel ist nur ein Bruchstück erhalten, auch das große Monogramm ist beschädigt. Der Text der Urkunde lautet in freier Übersetzung etwa so:

Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreieinigkeit. Otto, durch göttliche Gnade erhabener Kaiser.

Allen Christgläubigen und denjenigen, welche die königliche und kaiserliche Erhabenheit mit
gebührender Treue und Recht jetzt künftig ehren, möge durch Vorlage dieser Urkunde bekannt
gemacht werden, dass wir und unser Getreuer, Luidolf, Abt der Corveyer Kirche, einen Tausch
unserer Güter wegen günstigerer Ortslage vereinbart haben. Genannter Luidolf, der ehrwürdige
Abt, hat uns demnach aus Rücksicht auf seine Abtei durch die Hand eines Vogtes Luidolf zwei
Marken, Meginrichesdorf und Memleben, im Hausgau und in der Grafschaft des Grafen Siegfrid
gelegen, mit allen rechtmäßig dorthin gehörigen dinglichen Rechten, und zwar mit Häusern, Hof-
stellen, Äckern, Wiesen, Feldern, Weiden, Wäldern und allem anderen, was sonst noch dazu
gehört und nur denkbar ist, auf unser Bitten hin aus seinem Eigentum und dem seiner Kirche
ganz und gar in unser Eigentum übergeben, was mit unserem Einverständnis geschehen möge.
Dagegen haben wir aber als Ausgleich dieser Übertragung dem genannten Abt und der ihm
anvertrauten Kirche durch die Hand unseres Vogtes Liudger vom Anteil unseres Eigentums über-
lassen, was wir in den Ortschaften Büddefeld, Brungeringhausen, Lelbach, Rhena, Korbach und
Halegehausen, gelegen im Ittergau in der Grafschaft des Grafen Asicho, besitzen, und zwar mit
allem, was rechtmäßig dazugehört, mit Häusern, Hofstellen, Äckern, Wiesen, Feldern, Weiden,
Wäldern, Wasserläufen und allem anderen Zubehör, was bislang stets dazugerechnet
war. Wir übergeben dieses kraft unseres Rechtes in die Gewalt der vorgenannten
Kirche und des vorgenannten Abtes Liudolf und seiner Nachfolger in vollem
Umfang und für alle Zeiten unversehrt aufgrund kaiserlicher Macht.

Weil aber der genannte Abt unserer Bitte entsprochen und diesen Tausch gebilligt
hat, haben wir zufolge seiner Ergebenheit weiterhin bestimmt, dass er selbst und seine
Nachfolger an den aufgezählten Orten ruhigen Besitz haben möge. Damit nun kein Graf oder keine gerichtliche Person diesen ruhigen Besitzstand zu stören wage, untersagen wir dieses strikt durch Befehl unserer kaiserlichen Macht. Damit aber die Übertragung dieses beiderseits erfolgten
Tausches von jetzt an auf ewige Zeiten fester bestehen bleibe, haben wir diesen Befehl
unserer Herrschergewalt mit unseren Siegel besiegeln lassen und eigenhändig, wie weiter unten zu sehen, beglaubigt.

Monogramm Ottos, des erhabenen Kaisers.

Ich, Hildibold, Bischof und Kanzler, habe anstelle des Erzkapellans Wiligis (diese Urkunde)
bekräftigt.

Ausgestellt und vollzogen in Wallhausen am 15. September des Jahres 980, in der siebten
Römerzinszahl, im zwanzigsten Jahr aber der Herrschaft Ottos II., im dreizehnten seines
Kaisertums.

Glück zu! Amen

Quelle: Tausend Jahre Korbach 980-1980; hrsg. vom Magistrat der Stadt Korbach, 1980.

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