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Informationen zur Buchung

Dieses Gastgeberverzeichnis auf der Webseite www.korbach.de dient lediglich der Absatzförderung und Information. Alle Daten beruhen auf Angaben der Leistungsträger. Aus falschen Angaben (z.B. Preisangaben) oder nicht erfüllten Leistungszusagen des jeweiligen touristischen Anbieters kann keine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Anbieter der Webseite www.korbach.de abgeleitet werden.

Wenn Sie eine Unterkunft bei einem Leistungsträger aus unserem Katalog buchen, kommt zwischen Ihnen und dem Gastgeber ein verbindlicher Vertrag zustande, ein sogenannter Gastaufnahme- oder Beherbergungsvertrag. Die Kreis- und Hansestadt Korbach ist lediglich der Herausgeber dieses Verzeichnisses und gilt nicht als Buchungsvermittler. Zu Ihrer Information haben wir hier die wichtigsten Punkte der Gastaufnahmebedingungen nach den Empfehlungen des Deutschen Tourismusverbandes, basierend auf den gesetzlichen Grundlagen, zusammengefasst. Der Gastgeber kann in einem gewissen Rahmen andere Regelungen haben. Daher empfiehlt es sich dringend, auf einer schriftlichen Vereinbarung zu bestehen.

1. Der Gastaufnahmevertrag ist verbindlich abgeschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

2. Die Buchung kann mündlich, telefonisch, schriftlich, über Internet etc. erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien sollte die Schriftform gewählt werden, bzw. ist eine schriftliche Bestätigung sinnvoll.

3. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrages. Ein einseitiger, kostenfreier Rücktritt seitens des Gastes von einer verbindlichen Buchung ist ausgeschlossen, es sei denn, der Inhaber des Beherbergungsbetriebes erklärt ausnahmsweise seine Zustimmung. Die Rücktrittserklärung ist an den Beherbergungsbetrieb zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

4. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, unabhängig vom Zeitpunkt und vom Grund des Rücktritts den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis einschließlich des Verpflegungsanteils zu zahlen. Der Inhaber des Beherbergungsbetriebes muss sich jedoch ersparte Aufwendungen auf den Erfüllungsanspruch anrechnen lassen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung mit Frühstück 20% des vereinbarten Preises, bei der ÜN mit Halbpension 30% des vereinbarten Preises und bei der ÜN mit Vollpension 40% des vereinbarten Preises. Vermieter von Ferienwohnungen können bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen durch den Gast mindestens 80% des vereinbarten Preises verlangen, weil ihre ersparten Aufwendungen in der Regel weniger als 20% des vereinbarten Preises ausmachen.

5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben und muss sich das dadurch Ersparte auf seinen Erfüllungsanspruch anrechnen lassen.

6. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Beherbergungsbetrieb kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Das Nichtbereitstellen der Unterkunft begründet eine Schadenersatzpflicht des Inhabers des Beherbergungsbetriebes dem Gast gegenüber.

8. Der Beherbergungsbetrieb haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Er muss bei einer von ihm verschuldeten Nichtbereitstellung der Unterkunft (z.B. wegen Überbuchung) dem Gast Schadenersatz leisten. Weist die gemietete Unterkunft einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Beherbergungsbetrieb den Mangel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterlässt der Gast diese Mitteilung, stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen zu.

In Ihrem Miet- bzw. Reisepreis ist kein Reiseschutz enthalten. Deshalb empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.