Zusatzinformationen
Feuermeldungen
Zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen zu beachten.
Wenn Sie alle hierin geforderten Vorgaben einhalten können, kann das Feuer gerne bei uns angemeldet werden. Es erfolgt eine automatische Weiterleitung an die Feuerwehrleitstelle und die Polizei.