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Zusatzinformationen

Der Gelbe Sack

Allgemeine Informationen

Der Gelbe Sack dient zur Entsorgung sogenannter Verkaufs- und Leichtverpackungen.

Die Verwertung der Verpackungsabfälle ist kein Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung.

Hierfür wurde ein zusätzliches, rein privatwirtschaftliches Abfalltrennsystem – das "Duale System" –  eingeführt, welches von der "Duales System Deutschland GmbH" betrieben wird.


Was gehört in den Gelben Sack?

Alle Verkaufsverpackungen, die nicht aus Glas oder Papier sind, z. B.:

  • Joghurtbecher
  • Milch- oder Safttüten (Tetra Paks)

  • Plastikflaschen

  • Zahnpastatuben

  • Plastiktüten/-beutel, Frischhaltefolie
  • Dosen

  • Shampoobehälter

  • Verbundmaterial (aluminium- oder kunststoffbeschichtetes Material)

  • Kunststoff- und Plastikverpackungen

  • Verschlüsse (z. B. Kronkorken, Schraubverschlüsse, Aludeckel)

  • Arzneimittelblister

  • restentleerte Spraydosen (z. B. Deospray), die mit dem "Grünen Punkt" gekennzeichnet sind


Wo erhalte ich Gelbe Säcke?

Die Gelben Säcke werden im Dezember an alle Korbacher Haushalte verteilt. Sollten Sie bei der Verteilung keine Säcke erhalten haben oder die verteilten Säcke nicht ausreichen, können Sie sich in der Korbach-Information kostenfrei Gelbe Säcke abholen.

Sie betreiben ein Gewerbe und haben einen erhöhten Bedarf an Gelben Säcken?

In diesem Fall können Sie Gelbe Säcke für Ihren Betrieb bei der Lobbe Entsorgung GmbH bestellen (Tel. 0800 7872868).


Wann werden die Gelben Säcke abgeholt?

Die Abholung der Gelben Säcke erfolgt alle vier Wochen durch das Entsorgungsunternehmen Lobbe. Die Termine finden Sie in unserem Abfallkalender.

Die Säcke sind am Tag der Abholung spätestens ab 06:00 Uhr zur Einsammlung bereitzustellen.


Welche Gebühren fallen an?

Für die Entsorgung der Gelben Säcke fallen keine Gebühren an, da die Verwertung von Verpackungsabfällen nicht über die allgemeinen Abfallgebühren finanziert wird.

Die Dualen Systeme finanzieren die Sammlung und das Recycling der Verkaufsverpackungen über sogenannte Lizenzentgelte, die die Verbraucher/-innen bereits beim Kauf verpackter Produkte mitbezahlen.


Was sollte ich noch wissen?

Die Verpackungen sollten vollständig entleert und "löffelrein" sein. Ein Auswaschen ist nicht notwendig. Bitte verwenden Sie die Gelben Säcke nicht als Restmüllsäcke.

Bei weiteren Fragen rund um das Duale System können Sie sich an die kostenlose DSD-Hotline wenden: Tel. 0800 7872868.


Rechtsgrundlagen

  • Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (VerpackG)

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

  • Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)